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Winterdienst und Gebäudeservice

Gartenbau-Profis leisten für Sie den Winterdienst

Gartenbau.org Team
Verfasst von Gartenbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 21. Januar 2022
Lesedauer: 4 Minuten

Sobald der erste Schnee fällt und die Temperaturen in den Minusbereich rutschen, wird der Winterdienst unverzichtbar. Als Hausbesitzer sind sie dazu verpflichtet, Straßen, Wege und Plätze von Schnee und Eis zu befreien! Informieren Sie sich hier auf Gartenbau.org!

Haus- und Wohnungseigentümer müssen im Winter dafür sorgen, dass die Wege auf und vor Ihrem Grundstück sicher begangen werden können. Dazu gehören die Zugänge zur Haustür oder zum Gartentor, aber auch die Wege zu Mülltonnen sowie Park- und Garagenplätze. Diese müssen geräumt und mithilfe von Streugut von Glätte befreit werden. Diese Winterdienst-Pflicht wird vom Hauseigentümer häufig über den Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Wenn Sie als Verantwortlicher nicht in der Lage sind, den Winterdienst im erforderlichen Rahmen selbst durchzuführen, müssen Sie für Ersatz sorgen, da ansonsten hohe Geldstrafen auf Sie zukommen können! Eine geeignete Vertretung bieten Garten- und Landschaftsbau-Betriebe an, welcher den Winterdienst ordnungsgemäß übernehmen können! Mehr dazu erfahren Sie im Folgenden.

Winterdienst-Pflicht in Deutschland

In Deutschland besteht die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, um Gefahrenquellen auf Wegen, Straßen und Plätzen zu vermeiden. Darunter fällt auch die Beseitigung von Schnee und Glätte im Winter. Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Bundesländern Gesetze zur Reinigung und Sauberhaltung von Straßen (beispielsweise das Straßenreinigungsgesetz in Berlin), welche auch Absätze über den Winterdienst beinhalten. Auf der Grundlage dieser Gesetze gibt es in jeder Gemeinde eine Winterdienstverordnung, welche den genauen Umfang des privaten Winterdienstes festlegt.

Für die Sicherung öffentlicher Fahrbahnen sind die Kommunen zuständig! Allerdings besteht eine Räumungs- und Streupflicht nur für gefährliche und verkehrswichtige Straßen. In vielen Städten sind Gelder oder Streugut knapp, weshalb auf allen anderen Straßen kein Winterdienst geleistet werden kann. Um auf diese Umstände hinzuweisen und Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht zu bewegen, werden auf diesen Streckenabschnitten Hinweisschilder mit der Aufschrift „eingeschränkter Winterdienst“ aufgestellt.

Gesetzlicher Umfang des Winterdienstes

Als Grundstückseigentümer, beziehungsweise häufig auch als Mieter, sind Sie verpflichtet, Winterdienst zu leisten. Wie bereits erwähnt wird der genaue Umfang durch die Winterdienstverordnung der jeweiligen Gemeinde bestimmt. Folgende Punkte sind dort für den privaten Winterdienst festgelegt:

  • Wie breit muss die geräumte und gestreute Fläche auf Gehwegen sein?
  • Zu welchen Uhrzeiten muss der Winterdienst geleistet werden?
  • Wie oft muss der Räum- und Streudienst bei anhaltendem Schneefall wiederholt werden?
  • Welches Streugut darf verwendet werden?
  • Wo muss der Schnee angehäuft werden?
  • Wie hoch ist das Bußgeld bei Nichterfüllung der Winterdienst-Pflicht?
UNSER TIPP:
Sollten Sie aus krankheitsbedingten oder beruflichen Gründen nicht in der Lage sein, den Winterdienst ordnungsgemäß durchzuführen, können Sie die Pflicht an Dritte weitergeben. Allerdings bleibt die Verantwortung zur Kontrolle bei Ihnen! Sie sollten sich also um eine zuverlässige Vertretung kümmern und ein seriöses Unternehmen beauftragen!

Garten- und Landschaftsbau-Betriebe bieten einen professionellen Winterdienst an!

Beauftragen Sie einen externen Dienstleister mit dem Winterdienst, zum Beispiel einen GaLaBau-Betrieb. Mithilfe von Kehrmaschinen und professionellen Schneeschiebern beseitigt der beauftragte Betrieb Schnee und Eis auf Ihren Wegen. Die Mitarbeiter sind rund um die Uhr im Einsatz und kümmern sich um die Räumung, wenn die Witterung es erfordert. Die Stärke eines professionellen Winterdienstes liegt darin, Wettervorhersagen zu prüfen und die entsprechenden Einsätze zu koordinieren.

UNSER TIPP:
Nutzen Sie unser kostenloses Online-Formular, um Kontakt mit GaLaBau-Betrieben aus Ihrer Region aufzunehmen! Diese Fachbetriebe sorgen dafür, dass Straßen und Gehwege von Schnee und Eis geräumt werden. Dabei ist jedoch nicht jeder Betrieb für das Räumen zuständig. Fügen Sie Ihre genauen Wünsche also am besten mit in das Formular ein.

Die Preise für diese Dienstleistung richten sich nach folgenden Faktoren:
Sind Sie ein privater oder gewerblicher Auftraggeber? Privatkunden müssen in der Regel weniger zahlen!

  • Welche Geräte müssen zur Ausführung verwendet werden? Handarbeit ist teurer als Maschinenarbeit!
  • Wie groß ist die Fläche, auf der Winterdienst geleistet werden soll? Viele Unternehmen bieten Rabatte ab einer bestimmten Größe an!
  • Aus welcher Region stammen Sie? Die Preispolitik und Witterungsbedingungen unterscheiden sich in den verschiedenen Gebieten Deutschlands!

Fazit

Jeden Winter sind Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, auf anliegenden Gehwegen und Straßen Winterdienst zu leisten und Schnee zu räumen! Der Umfang dieser Pflicht ist in der Winterdienstverordnung der jeweiligen Stadt geregelt und sollte dementsprechend eingehalten werden: Es drohen hohe Bußgelder bei Nichteinhaltung der Verordnung! Wer den Winterdienst nicht selbst durchführen kann, muss für eine adäquate Vertretung sorgen. Als solche bietet sich ein GaLaBau-Betrieb an, der zuverlässig den Winterdienst entsprechend der Verordnung leistet!

Über unsere*n Autor*in
Gartenbau.org Team
Gartenbau.org ist das Branchenverzeichnis für Garten- und Landschaftsbauer. Die Redaktion von Gartenbau.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Themen, die Ihren Garten betreffen: von der Baumpflege über Gartenbeleuchtung bis hin zum Bau von Teichen und Swimmingpools.