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Winterdienst und Gebäudeservice

Winterdienst: Wann müssen Mieter zur Schneeschaufel greifen?

Gartenbau.org Team
Verfasst von Gartenbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2021
Lesedauer: 3 Minuten

Der Winterdienst ist eine aufwendige Arbeit, die gerne an Andere delegiert wird: Die Gemeinden übertragen die Pflicht auf die Hauseigentümer, diese wiederum geben den Winterdienst häufig an ihre Mieter weiter. Aber sind die Mieter auch tatsächlich immer zum Winterdienst verpflichtet?

Bei Schnee und Eis ist nach der Winterdienstverordnung in der Regel der Haus- oder Wohnungseigentümer für das Schippen und Streuen in der unmittelbaren Nähe seines Grundstücks verantwortlich. Die Verkehrssicherungspflicht gilt wochentags von 7 bis 20 Uhr. Wenn es die Witterungsverhältnisse erfordern, muss auch mehrfach gefegt oder gestreut werden. Viele Hauseigentümer übertragen den Winterdienst jedoch an ihre Mieter. In diesem Beitrag auf Gartenbau.org erfahren Sie, wann Sie als Mieter zuständig sind und wie Sie als Vermieter den Winterdienst regeln können!

Winterdienst an Mieter übertragen

Wenn der Vermieter den Winterdienst an seine Mieter abgeben möchte, muss diese Übertragung im Mietvertrag selbst oder durch ausdrücklichen Bezug auf die Hausordnung geregelt werden. Eine nachträgliche Verpflichtung des Mieters zum Winterdienst ist ungültig. Auf den Vermieter entfällt jedoch in jedem Fall weiterhin die Überwachungspflicht! Er muss also den Winterdienst der Mieter kontrollieren – wenn der Winterdienst nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird, können Passanten bei einer Verletzung Schadenersatz vom Vermieter verlangen!

ACHTUNG:
Aus Sicht des Mieters ist zu beachten, dass er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, wenn er die Schneeräumung oder den Streudienst einfach unterlässt. Im Wiederholungsfall kann daher sogar eine Kündigung des Mieterverhältnisses ausgesprochen werden!

Wie lässt sich der Winterdienst für Mieter regeln?

Besonders in Mehrfamilienhäusern oder in großen Mietanlagen mit vielen verschiedenen Parteien muss der Winterdienst genau festgelegt und organisiert werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Winterdienst für die Mieter zu organisieren.

  • Ein einzelner Mieter kann gegen eine Aufwandsentschädigung privat für den Winterdienst sorgen. So werden Missverständnisse zwischen den einzelnen Mietern verhindert.
  • Der Winterdienst kann gleichmäßig auf alle Mieter verteilt werden. Alternativ können auch nur die Erdgeschossbewohner verpflichtet werden, sofern dies ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist. In jedem Fall muss der Vermieter die Verantwortlichkeit durch einen Zeitplan rechtzeitig und eindeutig festlegen. Üblich ist beispielsweise ein wöchentlicher Wechsel der Aufgabe unter den Mietern.
  • Der Vermieter kann auch eine externe Firma mit dem Winterdienst beauftragen. Die Kosten können bei einer entsprechenden Vereinbarung in den Mietverträgen gleichmäßig auf alle Mieter abgewälzt werden. Auf Gartenbau.org gibt es eine große Auswahl an professionellen Firmen für den Winterdienst!

Fazit

Als Mieter sind Sie nur zum Winterdienst verpflichtet, wenn dies vertraglich festgelegt ist. Übertragen werden kann der Winterdienst auf einzelne Mieter, die gesamte Hausgemeinschaft oder einen professionelle Firma aus der Umgebung! Sollte es keine vertragliche Regelung geben, ist der Hauseigentümer selbst für den Winterdienst zuständig.

Über unsere*n Autor*in
Gartenbau.org Team
Gartenbau.org ist das Branchenverzeichnis für Garten- und Landschaftsbauer. Die Redaktion von Gartenbau.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Themen, die Ihren Garten betreffen: von der Baumpflege über Gartenbeleuchtung bis hin zum Bau von Teichen und Swimmingpools.