Als Immobilienbesitzer ist es Ihre Pflicht, sich um die Verkehrssicherheit im Bereich Ihrer Gebäude zu kümmern – nicht nur in der Stadt, sondern auch in ländlichen Regionen. Das bedeutet gerade in der Winterzeit einen großen Aufwand, denn Schnee und Eis müssen umgehend geräumt werden, damit sich niemand bei einem Sturz verletzen kann. Sie können die Arbeiten selbst durchführen oder einen Winterdienst mit der Schneeräumung und Eisbeseitigung beauftragen. Mit welchen Kosten für den professionellen Winterdienst zu rechnen ist und was Sie diesbezüglich – auch bei der Wahl des Unternehmens – beachten sollten, darauf gehen wir in diesem Ratgeber ein.
Alles auf einen Blick:
- Der Winterdienst ist eine Dienstleistung, die während der Winterzeit für die Verkehrssicherheit an Ihrer Immobilie sorgt.
- Er räumt Schnee und entfernt vereiste Flächen, damit für Passanten auch im Winter keinerlei Verletzungsgefahr besteht.
- Sie als Immobilienbesitzer sind dafür zuständig, die Schneeräumarbeiten entweder selbst durchzuführen oder einen Winterdienst damit zu beauftragen.
- Es gibt einige Faktoren, die die Preise beeinflussen. Die Kosten für den Winterdienst richten sich unter anderem danach, ob Streugut benötigt wird oder ob Sie dieses selbst zur Verfügung stellen.
- Wochenend- und Feiertagsarbeiten können sich bei den Unternehmen in Form eines Zuschlags erheblich auf den Preis pro Stunde auswirken, genau wie die Tatsache, ob Sie in ländlichen Regionen wohnen oder in der Stadt.
- Die Kosten für die Schneeräumung am Gehweg können Sie zum einen steuerlich geltend machen, zum anderen als Vermieter im Rahmen der Betriebskosten auch auf die Mieter umlegen.
Was ist ein Winterdienst?
Grundsätzlich sind Sie als Immobilienbesitzer für den Winterdienst zuständig. Allerdings können diese Arbeiten auch als privater Kunde an einen professionellen Dienstleister abgegeben werden, wenn Sie nicht selbst Schnee schippen möchten. Der Dienstleister ist dann dafür zuständig, das Grundstück, die Treppen, den Gehweg oder auch einen Parkplatz von der weißen Pracht zu befreien und hierdurch zur Verkehrssicherheit beizutragen. Das bedeutet, dass durch die Arbeiten des Dienstleisters das Risiko verringert werden kann, dass Passanten sich verletzen.
Welche Qualifikationen muss ein Winterdienst haben?
Um einen Winterdienst zu betreiben, sind keinerlei spezielle Qualifikationen und Fachkenntnisse notwendig. Eine entsprechende Ausbildung gibt es nicht, Sie finden in diesem Berufsfeld daher zahlreiche Quereinsteiger, dazu Firmen aus dem Bereich der Gebäudereinigung oder Landschaftsgärtner, die die Winterzeit sinnvoll überbrücken möchten. Das ist einer der Gründe dafür, dass die Winterdienst Preise oftmals extrem variieren.
Welche Räum- und Streuzeiten gelten für den ganzen Winter?
Die Räum- und Streupflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB/§ 823) verankert. Es gibt feste Regeln für die Schneeräumung. Diese können zwar von Ort zu Ort ein wenig variieren, sind aber immer zu den Kernzeiten. Also in der Regel unter der Woche von 7 Uhr bis 20 Uhr und am Wochenende etwas später. Erkundigen Sie sich hier bei Ihrer Gemeinde, was dort gilt. Sorgen Sie nicht dafür, dass der Gehweg dann frei ist, dann drohen Ihnen teilweise heftige Bußgelder.
Übrigens: Beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst, dann kann es passieren, dass dieser den Gehweg vor Ihrem Haus schon zu sehr früher Stunde, möglicherweise bereits ab drei Uhr morgens, maschinell frei räumt – was mit den entsprechenden Geräuschen verbunden ist. Diese müssen in Kauf genommen werden. Da mehrere Immobilien zum Kundenstamm gehören und bei allen um sieben Uhr morgens die Gehwege und Parkplätze frei sein sollen, müssen die Mitarbeiter bereits sehr früh am Morgen mit ihrer Arbeit beginnen.

Welche Aufgaben übernimmt der Winterdienst?
Er ist dafür verantwortlich, die Verkehrssicherheit und die Nutzbarkeit von Straßen, Wegen und Plätzen während der winterlichen Witterungsbedingungen zu gewährleisten. Die Angebote eines Winterdienstes umfassen daher typischerweise:
- Schneeräumung:
Entfernung von Schnee von Straßen, Gehwegen, Plätzen und anderen Verkehrsflächen, um die Mobilität und Sicherheit zu gewährleisten - Streudienst:
Ausbringung von Streumitteln, wie Sand oder Splitt, um Eisglätte zu bekämpfen und die Rutschgefahr zu reduzieren - Räumfahrzeuge:
Verwendung von Schneepflügen, Räumfahrzeugen und Streufahrzeugen für eine effektive und schnelle Schneeräumung und Streuung. - Eisbeseitigung:
Beseitigung von Eisbildung auf Straßen, Gehwegen und Plätzen - Beräumung von Parkplätzen:
Räumung von Schnee und Eis von Parkplätzen, um sichere Parkmöglichkeiten zu gewährleisten. - bei Witterungsveränderungen:
kontinuierliche Überwachung der Wetterbedingungen und Bereitschaft zur schnellen Reaktion bei Schneefall, Glätte oder anderen winterlichen Witterungsverhältnisse - Koordination mit anderen Diensten:
Zusammenarbeit mit Verkehrsbehörden, öffentlichen Verkehrsbetrieben und anderen relevanten Diensten, um eine koordinierte Reaktion auf winterliche Witterungsbedingungen zu gewährleisten - Betrieb rund um die Uhr:
Bereitschaftsdienst zum Schneeräumen rund um die Uhr und natürlich auch an Wochenenden, insbesondere auch bei plötzlich eintretendem Winterwetter, um eine kontinuierliche Sicherung der Verkehrswege zu gewährleisten - Dokumentation und Berichterstattung:
Protokollierung der durchgeführten Maßnahmen durch die Anbieter und ihre Mitarbeiter
Die genauen Aufgaben können je nach lokalen Gegebenheiten, Zuständigkeiten und Vereinbarungen variieren.
Wann ist ein Winterdienst notwendig?
Sie müssen immer Schnee und Eis wegräumen, sobald diese auftreten. Die Fristen, die der Gesetzgeber hierfür bereitstellt, sind nur sehr kurz, die Spielräume klein. Können Sie Ihre Pflicht nicht erfüllen, weil Sie beispielsweise berufstätig oder krank sind oder wollen Sie sich schlichtweg nicht um diese Arbeiten kümmern, ist es an der Zeit, einen Winterdienst zu beauftragen, der Ihnen die Arbeiten abnimmt.
Worauf sollte ich bei der Winterdienstwahl zu achten?
Sie sollten einen Winterdienst auswählen, der seriös und zuverlässig ist. Schließlich haften Sie, wenn nicht ordnungsgemäß geräumt wird.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, unterschiedliche unverbindliche Angebote einzuholen und dann entweder die Pauschalen oder den Quadratmeterpreis miteinander zu vergleichen. Entscheiden Sie sich in aller Ruhe für das Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Und achten Sie darauf, dass das Unternehmen nicht nur günstig ist, sondern auch flexibel und zuverlässig. Kundenbewertungen können Ihnen hier einen ersten Eindruck über die Leistung verschaffen.
Welche verschiedenen Faktoren bestimmen die Preise für den Winterdienst?
Region
Die Region spielt tatsächlich eine große Rolle bei der Bemessung der Preise. So müssen Sie beispielsweise in Bayern mit deutlich höheren Kosten rechnen als in den norddeutschen Bundesländern, denn dort ist auch seltener mit Schnee zu rechnen. In Mannheim etwa sind es rund 20 Schneetage im Jahr, in München dafür 40. Allgemein können Sie davon ausgehen, dass Sie in ländlichen Gebieten oft mit weniger Kosten als in der Stadt rechnen müssen, bei gleicher Qualität.
private oder gewerbliche Kunden
Möchten Sie einen zuverlässigen Winterdienst für Ihre Privatimmobilie beauftragen, liegen die Kosten in der Regel deutlich unterhalb der Kosten, die für Gewerbetreibende anfallen. So zahlen Privatpersonen beispielsweise zwischen 50 Cent und vier Euro/qm zu beräumender Fläche, während bei Gewerbetreibenden die Kosten oft erst bei drei Euro beginnen und durchaus auch mal sechs Euro betragen können. Übrigens: Kann mit der Maschine geräumt werden, dann sind die Kosten oft nicht so hoch, wie in dem Fall, in dem tatsächlich mit der Schaufel geräumt werden muss.
Lage des Grundstücks und Gegebenheiten vor Ort
Ist das Grundstück weit ab vom Schuss und zudem unwegsam oder steil, werden Sie in der Regel mit mehr Kosten rechnen müssen, als bei einem leicht zugänglichen Grundstück, das eine einfach zu bearbeitende Fläche aufweist.
zusätzliche Kosten
Neben den oben genannten Quadratmeterkosten für das Räumen fällt monatlich eine sogenannte Bereitschaftspauschale an. Diese liegt meist zwischen 20 und 80 Euro und richtet sich nach dem Betrieb und ebenfalls nach der Region. So fallen die Pauschalen in Bayern und Baden-Württemberg aufgrund der hohen Schneewahrscheinlichkeit in der Regel höher aus als in den Bundesländern, in denen es seltener Schnee gibt. Wird der Räumdienst für eine Firma gebucht, kann auch die Bereitschaftspauschale höher werden, 200 Euro im Monat sind keine Seltenheit.
Kosten für das Streugut
Die wenigsten Winterdienste stellen auch das benötigte Streugut bereit, sodass Sie sich selbst darum kümmern müssen, dieses für den Fall von Schnee und Eis rechtzeitig zu besorgen. Pro Quadratmeter zu beräumender Fläche liegen die Kosten für das Streugut bei etwa zwanzig bis fünfzig Cent.
Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
Schnee fällt nicht nur wochentags von 8 bis 20 Uhr, sondern auch spätabends, an den Wochenenden und an den Feiertagen. Muss der Winterdienst während dieser „Sonderzeiten“ ausrücken, fallen hierfür entsprechende Zuschläge an. Beim Nachtzuschlag müssen Sie mit Mehrkosten von etwa 40 Prozent und an Sonn- und Feiertagen mit Mehrkosten von bis zu 75 Prozent rechnen.
Wer übernimmt die Kosten für den Winterdienst?
Um die Räum- und Streupflicht kommen Sie nicht herum, wenn Sie eine eigene Immobilie besitzen. Sie können diese Arbeiten jedoch an einen Dienstleister abgeben. In diesem Fall müssen Sie die Kosten hierfür aber auch selbst übernehmen. Sind Sie jedoch Vermieter, können die Kosten anteilig auf die einzelnen Mieter umgelegt werden und zwar im Rahmen der Betriebskosten. Sie können aber auch im Mietvertrag festhalten, dass die Mieter das Schneeräumen übernehmen müssen, etwa, wenn Sie ein Reihenhaus vermieten. Eine einfache Hausordnung genügt hierfür aber nicht. Und: Sie als Vermieter haben eine Kontrollpflicht.
Da die Preise stark variieren können, möchten wir Ihnen nachfolgend zwei Preisbeispiele aufzeigen, die Ihnen als Kunde – einmal privat, einmal als Unternehmen – von der durchschnittlichen Preisspanne her als Orientierung dienen können. Da die Preise vor allem bei gewerblichen Auftraggebern stark variieren können, lohnt es sich hier besonders, unverbindliche Angebote gut zu vergleichen.
Preisbeispiel 1: Winterdienst für Privatpersonen
Es soll eine einfache Fläche von 60 Quadratmetern beräumt werden. Der Dienstleister muss 20 Mal im Jahr für diese Arbeiten erscheinen. Drei Einsätze finden zur Nachtzeit statt, zwei am Sonntag, die anderen 15 werden während der normalen Arbeitszeiten absolviert. Berechnet werden die Monate von Dezember bis April.
Tätigkeit | Preis |
Bereitstellung von Streugut (20 x 60 qm) | 240 bis 600 Euro |
Bereitschaftspauschale (5 Monate) | 100 bis 400 Euro |
Beräumung, 15 reguläre Einsätze | 450 bis 3.600 Euro |
Beräumung, 2 Sonntagseinsätze | 105 bis 840 Euro |
Beräumung, 3 Nachteinsätze | 126 bis 1.008 Euro |
gesamt | 1.021 bis 6.448 Euro |
Preisbeispiel 2: Winterdienst auf einem Betriebsgelände inklusive Parkplatz
Es soll eine 50 Quadratmeter große Fläche plus 10 Quadratmeter Parkplatz beräumt werden. Der Dienstleister muss 20 Mal im Jahr für diese Arbeiten erscheinen. Drei Einsätze finden zur Nachtzeit statt, zwei am Sonntag, die anderen 15 Einsätze werden während der normalen Arbeitszeiten absolviert. Berechnet werden auch hier die Monate Dezember bis April.
Tätigkeit | Preis |
Bereitstellung von Streugut (20 x 60 qm) | 240 bis 600 Euro |
Bereitschaftspauschale (12 Monate) | 100 bis 1.000 Euro |
Beräumung, 15 reguläre Einsätze | 2.250 bis 5.400 Euro |
Beräumung, 2 Einsätze am Sonntag | 525 bis 1.260 Euro |
Beräumung, 3 Einsätze nachts | 630 bis 1.512 Euro |
gesamt | 3.745 bis 9.772 Euro |
Pro Monat müssen Sie bei einer Fläche von 60 Quadratmetern mindestens mit 200 Euro rechnen.
Wie kann ich beim Winterdienst Kosten pro Monat sparen?
Winterdienst kann teuer werden. Kosten sparen lassen sich in der Regel, indem Sie gezielt Angebote vergleichen oder einen für Sie individuell geltenden Pauschalpreis für die zu räumende Fläche vereinbaren. Außerdem lohnt es sich, nur die Bereiche des Grundstückes von Schnee und Eis befreien zu lassen, die auch wirklich eine Gefahr für Passanten darstellen. Der verschneite Wiesenweg in Ihrem Garten gehört nicht dazu, der Bürgersteig vor Ihrem Haus hingegen schon.
Fazit
Der Winterdienst ist unerlässlich, besonders wenn Sie sich nicht selbst um das Räumen Ihres Grundstückes kümmern wollen oder können – etwa, weil sie krank sind, beruflich sehr eingespannt oder auch mal im Urlaub. Die Preise des Winterdienstes hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die Kosten richten sich unter anderem danach, ob Sie eine Privatperson oder ein Gewerbetreibender sind. Außerdem können sich die Preise für die Kunden erhöhen, wenn der Dienstleister an Sonn- und Feiertagen beziehungsweise nachts ausrücken muss – was bei Schneefall und Glatteis im Laufe eines Winters ziemlich wahrscheinlich ist. Die Bereitschaftspauschale, die monatlich anfällt, wirkt sich ebenfalls auf den Preis für den Winterdienst aus.