Mangels Streugut oder Budget ist es vielen Gemeinden oftmals nicht möglich, alle Straßen zu räumen und zu streuen. An betroffenen Stellen stellt sie daher Hinweisschilder mit der Aufschrift „eingeschränkter Winterdienst“ auf. Gartenbau.org informiert Sie über die rechtlichen Auswirkungen einer solchen Beschilderung!
Extreme Winter und knapper werdende Salzvorräte, welche zu Engpässen in der Belieferung führen, machen es für einige Gemeinden unmöglich, jede Straße zu räumen und zu streuen! Darüber hinaus haben einige Kommunen grundsätzlich ein eher knappes Budget zur Verfügung. Um die Verkehrsteilnehmer auf solche Straßenabschnitte hinzuweisen, welche weder geräumt noch gestreut werden, stellt die Stadt in einigen Fällen Schilder mit der Aufschrift „eingeschränkter Winterdienst“ auf. Diese Schilder haben allerdings nur deklaratorischen Charakter, da es keinen allgemein vorgeschriebenen Winterdienst für jede Straße gibt! Gartenbau.org informiert Sie im folgenden Artikel über die Auswirkung eines solchen Schildes im öffentlichen und privatem Bereich!
Was bedeutet das Schild „eingeschränkter Winterdienst“?
Es gibt laut Winterdienstverordnung keine allgemeine Streu- und Räumpflicht für jede Straße des Stadtnetzes! Der Winterdienst muss durch die Gemeinde lediglich auf verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Straßen geleistet werden! Dabei kommt es auf die jeweiligen Umstände der Straße an:
- Art und Wichtigkeit (Hauptstraße, Sackgasse usw.)
- Stärke und Gefährlichkeit (gemeint sind Frequentierung und zugelassene Höchstgeschwindigkeit)
- örtliche Verhältnisse (Wie groß ist beispielsweise der Steigungswinkel der Fahrbahn?)
- Leistungsfähigkeit der Gemeinde
Um auf solche Straßen aufmerksam zu machen, welche nicht von Schnee geräumt und auf welchen nicht gestreut wird, stellt die Stadt „eingeschränkter Winterdienst“-Schilder auf. Diese Schilder haben allerdings einen rein deklaratorischen Charakter: Die Gemeinde kann Ihre Winterdienst-Pflicht auf verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen nicht umgehen, auch nicht mit der Aufstellung eines solchen Schildes. Auf allen anderen Straßen muss kein Winterdienst geleistet werden, also braucht auch kein Schild aufgestellt werden.
Eingeschränkter Winterdienst auf Privatwegen
Auf Privatwegen besteht eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht, sofern diese von Passanten genutzt werden können. Mit dem Hinweisschild „eingeschränkter Winterdienst“ können Eigentümer nicht den Räum- und Streudienst umgehen! Allerdings kann dieses Schild die Haftung bei Unfällen einschränken, da auch hier in vielen Fällen von einer Mitschuld des Gestürzten ausgegangen wird.
Wer allerdings auf der sicheren Seite sein möchte, sollte den Winterdienst ordnungsgemäß in allen Bereichen durchführen, für welche er zuständig ist. Alternativ bieten Garten- und Landschaftsbau-Betriebe jeden Winter einen professionellen Winterdienst gemäß Straßenreinigungsgesetz an: Nehmen Sie hier kostenlos Kontakt zu Fachbetrieben in Ihrer Nähe auf!