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Baumpflege

Das müssen Sie bei einer Baumfällung beachten

Gartenbau.org Team
Verfasst von Gartenbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 31. August 2021
Lesedauer: 5 Minuten
Eine Baumfällung dieser Größenordnung muss genehmigt und von einem Experten durchgeführt werden. © Hans / pixabay.com

Fällungsmaßnahmen haben schon oft für Proteste gesorgt. Häufig sind sie jedoch notwendig, nicht nur um bauliche Maßnahmen zu ermöglichen, sondern auch um die Gesundheit des Baumbestandes zu erhalten. Wann ein Baum gefällt werden muss und was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie auf Gartenbau.org!

Ein Baumstumpf in einem Wald, umgeben von Ästen und Laub. Der Stumpf zeigt eine helle Schnittfläche, die auf kürzlichen Holzeinschlag hindeutet. Die Rinde ist rau, und im Hintergrund sind grüne Blätter zu sehen.
Eine Baumfällung dieser Größenordnung muss genehmigt und von einem Experten durchgeführt werden. © Hans / pixabay.com

Wenn neue Straßen gebaut oder neue Wohngebiete erschlossen werden sollen, fällt diesen Maßnahmen nicht selten ein Stück unberührter Natur zum Opfer. So sorgt die Baumfällung im Rahmen von Modernisierungs- und Baumaßnahmen häufig für Bürgerproteste. Oftmals müssen Bäume jedoch auch gefällt werden, weil Sie beschädigt oder krank sind oder aber weil sie als Rohstofflieferant dienen sollen. Das Fällen von Bäumen ist allerdings nicht nur in Wäldern oder Parks üblich, sondern auch im eigenen Garten. Doch Vorsicht: Auch wenn sich die Bäume in Ihrem Garten befinden, dürfen Sie diese nicht einfach fällen. Die Baumschutzverordnung verbietet das!

Eine Baumfällung muss beantragt werden

Welche Richtlinien zur Fällung von Bäumen gelten, erklärt der Gartenbau-Experte Sascha Uphaus: „Nadel- oder Laubbäume dürfen ab einem Stammumfang von 80cm nicht gefällt werden. Gemessen wird in einer Höhe von 1m.“ Wenn der zu fällende Baum die genannten Maße besitzt oder überschreitet, muss entsprechend der Baumschutzsatzung der Gemeinden eine Fällung beantragt werden. Wenn Sie sich nicht an das Prozedere der Antragsstellung für eine Baumfällung halten, wird der Gesetzesverstoß entsprechend sanktioniert. Darüber hinaus werden Fällungen in der Regel nur unter der Auflage entsprechender Neupflanzungen genehmigt – so sieht es die Eingriffsregelung vor. Beachtet werden muss zudem, dass Genehmigungen nur in einem bestimmten Zeitraum des Jahres Gültigkeit besitzen. Abhängig von der Baumart und dem Bundesland gibt es feste Zeiträume, in denen es erlaubt ist, einen Baum zu fällen. Das Baumfällen ist zwischen dem 15. März und dem 15. Oktober eines jeden Jahres nicht erlaubt. Der Gartenbau-Spezialist Sascha Uphaus warnt: „Das Naturschutzgesetz verbietet grundsätzlich sowohl das Beschneiden als auch Fällen von Bäumen in diesem Zeitraum, da es sich um die Nist- und Brutzeit der Vögel handelt.“

ACHTUNG:
Es gibt die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um den Baum auch innerhalb der Sperrzeit zu fällen. Die Gründe dafür können beispielsweise eine erhöhte Gefährdung durch Sturmschäden oder geschädigte oder kranke Bäume sein.

Baumfällung vom Gartenbau-Experten durchführen lassen

Prinzipiell ist von der eigenen Fällung eines Baumes auf dem Grundstück abzuraten, wenn es sich nicht um einen kleinen Baum handelt. Vor allem bei größeren Bäumen bedarf es nicht nur grundlegender Fachkenntnisse; für eine professionelle Baumfällung benötigen Sie außerdem die richtigen Gerätschaften von der Motorsäge über eine passende Hebebühne bis hin zur Schutzkleidung. Die Beauftragung eines Experten ist daher meistens unabdingbar.

Je nach Größe des Baumes und den Gegebenheiten der Umgebung kann der Gartenbauer durch unterschiedliche Fälltechniken den Fallweg des Baumes beeinflussen. Eine Baumfällung bedeutet aber nicht nur einen Schnitt am untersten Ende vom Baum; vor allem große Bäume müssen zunächst in mehreren Abschnitten zersägt werden. Zuvor muss außerdem eine genaue Untersuchung des Baumes erfolgen, denn verschiedene Baumarten weisen ein unterschiedliches Fällverhalten auf. Einen Einfluss auf die Wahl der Fälltechnik hat außerdem die Richtung, in die sich die Baumkrone neigt. Besondere Vorsicht ist auch bei kranken und verletzten Bäumen geboten: Hier ist es möglich, dass der Kern des Baumes faul ist. Die innere Instabilität des Baumes ist entsprechend bei der Planung der Fällung zu berücksichtigen.

Die Kosten einer Baumfällung

Was eine Baumfällung kosten wird, richtet sich nicht nur nach der Art und Beschaffenheit des Baumes, sondern auch nach dessen Zustand sowie den Umgebungsfaktoren. Außerdem müssen die Kosten für die Fäll-Genehmigung sowie die Preise der Neuanpflanzung mit eingerechnet werden. Bei einem Baum von 15 m Höhe ist mit Fällungskosten zwischen 250-350 Euro zu rechnen, Wurzelentfernung und Schnittholzbeseitigung exklusive. Es handelt sich hierbei jedoch nur um einen Richtwert! Um einen detaillierten Überblick über die Kosten Ihres Projekts zu erhalten, sollten Sie direkt einen Gartenbau-Profi kontaktieren. Dieser kann Ihnen nach der Bauminspektion genau aufschlüsseln, welche Maßnahmen durchzuführen sind und wie viel diese kosten. Stellen Sie noch heute kostenfrei und unverbindlich eine Anfrage auf Gartenbau.org und finden Sie zahlreiche Gartenbau-Betriebe in Ihrer Nähe, von denen Sie Ihren Baum fällen lassen können.

Fazit

Auch für eine Baumfällung im eigenen Garten wird eine Genehmigung benötigt, wenn der Baum einen größeren Stammumfang als 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1 m, hat – eine Ausnahme bilden Obstbäume. Da besonders das Fällen von größeren Bäumen zahlreiche Gefahren sowie Risiken birgt und deshalb bestimmte Fachkenntnisse voraussetzt, sollten Sie das lieber einen Profi überlassen. Er kennt die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und kann Ihren Baum professionell fällen und, wenn gewünscht, auch das Schnittgut fachgerecht entfernen.

Über unsere*n Autor*in
Gartenbau.org Team
Gartenbau.org ist das Branchenverzeichnis für Garten- und Landschaftsbauer. Die Redaktion von Gartenbau.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Themen, die Ihren Garten betreffen: von der Baumpflege über Gartenbeleuchtung bis hin zum Bau von Teichen und Swimmingpools.