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Wintergartenbau

Wintergarten Baugenehmigung: Ist ein Wintergarten genehmigungspflichtig?

Kathrina Haunfelder
Verfasst von Kathrina Haunfelder
Zuletzt aktualisiert: 07. Februar 2025
Lesedauer: 15 Minuten
© davidmartyn / istockphoto.com

Ein Wintergarten bietet zusätzlichen Wohnraum und ermöglicht es Ihnen, die Natur das ganze Jahr über zu genießen. Bevor Sie jedoch mit dem Bau beginnen, ist es wichtig, zu klären, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche Kosten damit verbunden sind. Ob Sie einen Antrag stellen müssen, hängt stark von den spezifischen Details Ihres Bauvorhabens sowie den örtlichen Regelungen ab. Eine sorgfältige Planung ist essenziell, um hohe Bußgelder zu vermeiden. 

Alles auf einen Blick:

  • Handelt es sich bei Ihrem Wintergarten um einen Anbau an Ihr Haus, ist das in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. 
  • Ob tatsächlich eine Genehmigung notwendig ist, hängt vom Bundesland, der Größe und der Wintergartenart ab. Wobei Sie für einen Warmwintergarten nahezu immer eine Genehmigung benötigen und für einen Kaltwintergarten nur ab einer gewissen Größe. 
  • Das Fehlen einer Baugenehmigung kann zu einer Strafe in Form von Bußgeldern oder sogar zu einem Rückbau führen.
  • Auch bei genehmigungsfreien Wintergärten müssen planungsrechtliche Vorgaben wie Bebauungspläne und Abstandsflächen eingehalten werden.
  • Ein rechtzeitiger Beratungstermin beim Bauamt und Fachbetrieb kann helfen, die Anforderungen und notwendigen Unterlagen genau zu klären und Missverständnisse zu vermeiden.

Kostenübersicht: Wintergarten Baugenehmigung

KostenfaktorPreis
Mindestgebühr des Bauamts100 bis 300 Euro
Antragstellung beim Bauamt0,25 bis 1 Prozent der Baukosten
Erstellung aller nötigen Unterlagenbis zu 10 Prozent der Baukosten
Bauvorlagenprüfungbis zu 1 Prozent der Baukosten

Wintergarten Anbau: Ist eine Baugenehmigung notwendig oder nicht?

Auch wenn Sie auf Ihrem eigenen Grundstück bauen möchten, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Sie eine Baugenehmigung einholen müssen. Für Warmwintergärten ist fast immer eine Genehmigung erforderlich, während für Kaltwintergärten bis zu einer gewissen Größe oft keine Genehmigung benötigt wird. Dies liegt daran, dass sowohl das private als auch das öffentliche Baurecht eine Rolle spielen. Im privaten Baurecht geht es um die Rechte und Pflichten der Baubeteiligten, zu denen auch Ihre Nachbarn gehören. Das öffentliche Baurecht regelt hingegen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht, die je nach Bundesland variieren.

Welche Vorschriften muss beim Wintergartenbau beachtet werden?

Für den Bau müssen vor allem die Landesbauordnungen eingehalten werden. Weitere Regelungen betreffen Abstandsflächen sowie Anforderungen an Wärmedämmung und Statik. Wenn Sie einen Warmwintergarten planen, sollten Sie auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) berücksichtigen.

Wie groß darf ein Wintergarten ohne Baugenehmigung sein?

Die einzelnen Bundesländer setzen unterschiedliche Grenzen zur Größe, bis zu der ohne Baugenehmigung gebaut werden kann. In der Regel sind in

  • Brandenburg,
  • Bremen,
  • Hessen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz und
  • Thüringen

unbeheizte Wintergärten, sprich Kaltwintergärten, oder verglaste Wintergärten bis zu einer gewissen Größe genehmigungsfrei. Informieren Sie sich jedoch bei Ihrem zuständigen Bauamt über die aktuellen Vorschriften.

Wann ist eine Baugenehmigung notwendig?

Für eine beheizten Variante, auch Warm- oder Wohnwintergarten genannt, benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Das gleiche gilt für Kaltwintergärten, wenn die Baugröße des Gebäudes die im jeweiligen Bundesland festgelegten Grenzen überschreitet. Auch der Abstand zu Nachbargrundstücken sowie die Gesamthöhe können Gründe für eine Genehmigungspflicht sein. Daher sollten Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren.

Übersicht zur Genehmigungspflicht

Bundesländer mit grundsätzlicher GenehmigungspflichtBundesländer mit Genehmigungsfreiheit (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Thüringen

Beachten Sie, dass die Richtlinien regelmäßig angepasst oder geändert werden. Daher sollten Sie sich vor dem Anbau mit dem zuständigen Bauamt oder einem Fachbetrieb abstimmen.



Wie viel kostet eine Wintergarten Baugenehmigung?

Die Kosten für eine Baugenehmigung variieren je nach Region und Bauvorhaben. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 100 und 300 Euro. Sollte Ihre Dokumentation unvollständig sein oder eine weitere Überprüfung notwendig werden, können zusätzliche Gebühren anfallen. Diese Kosten sind auch dann zu entrichten, wenn der Bauantrag abgelehnt wird.

Die Kosten für eine Baugenehmigung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, darunter die Gebühren für

  • die Antragstellung,
  • die Gutachten,
  • das Planungsbüro und
  • weitere Prüfungen.

In der Regel machen die Kosten für die Baugenehmigung etwa ein Prozent der gesamten Baukosten aus. Zusätzlich fallen Kosten für die Dienstleistungen von Fachleuten wie Architekten oder Statikern an. Für einen erste Kosteneinschätzung können Sie folgende Formel zur Berechnung nutzen, die auch die meisten Bauaufsichtsbehörden nutzen.

FORMEL
Umbauter Raum (in Kubikmetern) x  Bauwert (in Euro pro Kubikmeter) x 0,5 Prozent = Kosten der Baugenehmigung

Kostenübersicht: Wintergarten Baugenehmigung

UnterlageKosten
Bauplan3.000 bis 10.000 Euro
Statikgutachten400 bis 1.000 Euro
Wärmeschutznachweis500 bis 1.500 Euro
Lageplan des Grundstücks30 bis 150 Euro
Nachweis über Eigentumsverhältnisse10 bis 20 Euro
Brandschutznachweis100 bis 1.200 Euro
Nachweis der Erschließung50 bis 80 Euro
Bauherrenauskunft (optional)500 bis 1000 Euro

Die genannten Kosten sind sehr individuell und hängen stark von der Größe und Komplexität des Bauvorhabens sowie dem Experten ab. Informieren Sie sich zudem im Vorfeld bei dem zuständigen Bauamt, welche Unterlagen Sie tatsächlich einreichen müssen.

Kann ich die Kosten für die Baugenehmigung durch eine Förderung senken?

Planen Sie Ihr Haus mit dem Anbau eines Wintergartens zu erweitern, können je nach Anspruch und Qualität hohe Kosten auf Sie zukommen. An den Gebühren für die Genehmigung selbst lässt sich in der Regel wenig sparen, dafür möglicherweise während der Planung oder beim Bau. Hierfür können Sie zum Beispiel mehrere unverbindliche Angebote von verschiedenen Experten, Statikern sowie Bauherren, einholen und vergleichen.

Eine direkte Förderzahlungen für den Bau gibt es in der Regel nicht. Sollten Sie jedoch Ihren bestehenden Bau energetisch sanieren, dann gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Zudem unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ebenfalls energieeffiziente Maßnahmen, insbesondere Umbaumaßnahmen an Gebäudehüllen. Dazu gehören beispielsweise die Installation energieeffizienter Fenster. Wichtig ist, dass die Förderung vor Auftragserteilung beantragt sowie ein Energieeffizienz-Experte eingebunden wird. Zudem sind in der Regel, wenn überhaupt nur Warmwintergärten förderfähig.

Da sich die Förderlandschaft kontinuierlich ändert, sollten Sie sich am besten direkt bei der Anlaufstelle beraten lassen. Arbeiten Sie mit einem Fachbetrieb zusammen, hat das den Vorteil, dass die Experten Sie über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten aufklären.

Wie wird der Bau eines Wintergartens beantragt?

  1. Unterlagen zusammenstellen: Für den Antrag benötigen Sie Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung, Statik-Nachweis und einen Nachweis der Energieeinsparverordnung (EnEV). Informieren Sie sich vorab über die erforderlichen Dokumente.
  2. Bauantrag ausfüllen und einreichen: Reichen Sie den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen beim Bauamt ein. Je nach Amt können Sie dies persönlich, per Post oder online erledigen.
  3. Prüfung abwarten: Die Behörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Einhaltung der Vorschriften.
  4. Baugenehmigung erhalten: Nach Erhalt der Genehmigung bewahren Sie diese gut auf, da Sie sie während der Bauphase für eventuelle Kontrollen bereithalten müssen.

Wer kann mir bei der Beantragung der Baugenehmigung helfen?

In erster Linie sollten Sie das örtliche Bauamt kontaktieren, um spezifische Informationen zu den lokalen Bauvorschriften und den notwendigen Schritten für die Antragstellung zu erhalten. Auch Architekten oder Planungsbüros können Ihnen helfen, die notwendigen Baupläne und Unterlagen zu erstellen. Darüber hinaus sollte ein Statiker die statischen Berechnungen durchführen, die oft Teil des Bauantrags sind. Energieberater können zudem den Wärmeschutznachweis erstellen, der bei Warmwintergärten benötigt wird. 

Was ist die Bauvorlagenprüfung?

Die Bauvorlagenprüfung umfasst die Überprüfung aller eingereichten Unterlagen durch die Bauaufsichtsbehörde. Diese Unterlagen beinhalten Baupläne, statische Berechnungen, Nachweise zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie weitere technische und rechtliche Dokumente. Ziel der Bauvorlagenprüfung ist es, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht, insbesondere hinsichtlich statischer Sicherheit und Energieeffizienz. Diese Prüfung ist in der Regel verpflichtend und kostet rund ein Prozent der Baukosten, abhängig vom Umfang des Bauprojekts und den Anforderungen der Behörde. 

Kann ich einen Wintergarten nachträglich genehmigen lassen?

Ja, es ist möglich, eine nachträglich Genehmigung zu beantragen. Dies wird auch als Nachgenehmigung bezeichnet. Dabei müssen jedoch alle Unterlagen und Nachweise wie bei einem normalen Bauantrag vorgelegt werden. Dieses Verfahren kann jedoch komplizierter und teurer sein, da möglicherweise zusätzliche Auflagen oder bauliche Änderungen erforderlich sind.

Welche speziellen Anforderungen an den Standort oder die Bauweise gibt es?

  • Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken: In vielen Bundesländern müssen bestimmte Abstände zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden, um ausreichenden Lichteinfall und Belüftung sicherzustellen sowie Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden. Typischerweise beträgt dieser Abstand mindestens 3 Meter, kann aber je nach Region variieren.
  • Bebauungsplan: Der geplante Bau muss sich in den bestehenden Bebauungsplan der Gemeinde oder Stadt einfügen. Dies kann Einschränkungen bezüglich der Größe, Höhe, Dachform und optischen Gestaltung mit sich bringen. 
  • Statik und Tragfähigkeit: Ein Statikgutachten ist in der Regel notwendig, um sicherzustellen, dass die Konstruktion stabil und sicher ist. Dies ist besonders wichtig, wenn der Wintergarten als Anbau an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder besondere Belastungen durch Schnee oder Wind zu erwarten sind.
  • Wärmedämmung und Energieeinsparverordnung (EnEV): Warmwintergärten müssen den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen. Dies beinhaltet eine ausreichende Wärmedämmung der Wände, des Daches und der Fenster, um Energieverluste zu minimieren und Heizkosten zu reduzieren.
  • Brandschutz: Je nach Standort und Nutzung müssen Sie sicherstellen, dass feuerfester Materialien verwendet werden, Rauchmelder installiert werden und Sie Fluchtwege freihalten. Ein Brandschutznachweis ist oft Bestandteil des Bauantrags.
  • Lärmschutz: In Wohngebieten können Lärmschutzauflagen relevant sein, besonders wenn in der Nähe von Nachbargebäuden gebaut wird. Lärmschutzmaßnahmen können spezielle Fenster- und Wandkonstruktionen umfassen, die Geräusche dämmen.
  • Erschließung: Der Wintergarten muss an die vorhandene Infrastruktur angeschlossen werden. Dies umfasst Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und gegebenenfalls Gas.
  • Bodenbeschaffenheit: Für ein solides Fundament können neben den Baggerarbeiten Kosten auch zusätzliche Arbeiten sowie Ausgaben für die Untersuchung des Baugrunds aus Sie zukommen. So soll die Tragfähigkeit des Bodens gewährleistet werden, besonders bei schwereren Konstruktionen.

Beispiele aus den einzelnen Bundesländern

BundeslandGenehmigungsfreiheitGesetzliche GrundlageZusätzliche Anforderungen
Hessenbis 30 m² Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3Hessische Bauordnung (HBO) Anlage zu § 63, Ziffer I Nr. 1.12Beteiligung der Gemeinde und eines Nachweisberechtigten erforderlich; Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze gemäß § 6 Abs. 5 S. 4 HBO.
Hamburggrundsätzlich genehmigungspflichtigHamburgische Bauordnung (HBauO) § 60unabhängig von der Größe; Wärmedämmung und Schallschutz notwendig; bauliche Maßnahme muss in Einklang mit städtischen Erscheinungsbild sein; Mindestabstand von 3 Metern zu Nachbarn.
Bayernbis 30 m² GrundflächeBayrische Bauordnung (BayBO) Art. 57 Abs. 1 Nr. 7max. Wandhöhe von 3 Meter; Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO, in der Regel 3 Meter Mindestabstand zu Nachbarn

Diese Beispiele dienen einem ersten Eindruck über die unterschiedlichen Bauordnungen der Bundesländer und Gemeinden. Informieren Sie sich unbedingt bei dem für Sie zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde über die genauen Vorschriften. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und nehmen Sie am besten die entsprechenden Unterlagen bereits mit.



Welche Behörde ist zuständig für Baugenehmigungen?

In der Regel ist das örtliche Bauamt für die Baugenehmigung zuständig. In einigen Regionen kann auch das Landratsamt oder die Bezirksverwaltung diese Aufgabe übernehmen. Es ist ratsam, sich bei der örtlichen Kommunalverwaltung oder im Internet zu informieren, welches Amt genau für Sie zuständig ist.

Checkliste: Welche Unterlagen sind für eine Wintergarten Baugenehmigung notwendig?

UnterlageBeschreibungAnsprechpartner
Bauantragsformularoffizielles Formular für den Bauantrag
  • zuständiges Bauamt
  • online auf der Website des Bauamts
Baupläne und Zeichnungendetaillierte Pläne inklusive Grundriss, Schnitt und Ansichten
  • Architekt
  • Bauzeichner
StatikgutachtenNachweis der statischen Sicherheit des Bauvorhabens
  • Statiker
  • Ingenieurbüro
WärmeschutznachweisDokumentation der Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Energieberater
  • Ingenieurbüro
Lageplan des Grundstücksaktueller Plan, der das Grundstück und die geplante Lage zeigt
  • Vermessungsamt
  • Katasteramt
Nachweis über Eigentumsverhältnisseaktueller Grundbuchauszug als Nachweis über die Eigentumsverhältnisse
  • Grundbuchamt
Baubeschreibungdetaillierte Beschreibung des Bauvorhabens, Materialien und Bauweise
  • Architek
  • Planer
Nachweise über AbstandsflächenBestätigung, dass die Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken eingehalten werden
  • Architekt
  • Vermessungsingenieur
BrandschutznachweisDokumentation der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen
  • Brandschutzsachverständiger
  • Ingenieurbüro
Nachweis der ErschließungBestätigung der Verfügbarkeit von Anschlüssen für Wasser, Abwasser, Strom und gegebenenfalls Gas
  • Versorgungsunternehmen
  • Gemeinde
Bauherrenauskunft (gegebenenfalls notwendig)Informationen über den Bauherren, insbesondere bei größeren Bauprojekten
  • zuständiges Bauamt
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)Nachweis der Einhaltung von Umweltauflagen, falls angefordert
  • Umweltamt
  • zuständige Umweltbehörde
Zustimmungserklärung der Nachbarnschriftliche Zustimmung der Nachbarn, falls der Bau bestimmte Abstandsflächen unterschreitet
  • direkte Nachbarn

Was passiert, wenn die Baugenehmigung abgelehnt wird?

Eine Ablehnung der Baugenehmigung bedeutet nicht das Ende Ihres Projekts. Sie haben mehrere Möglichkeiten, gegen die Entscheidung vorzugehen:

  1. Überprüfung der Ablehnungsgründe: Analysieren Sie gemeinsam mit Ihrem Bauherren die vom Bauamt genannten Gründe für die Ablehnung.
  2. Änderung und Anpassung der Pläne: Passen Sie Ihre Baupläne basierend auf den Ablehnungsgründen an und reichen Sie die überarbeiteten Pläne erneut ein. Stimmen Sie das Vorgehen mit dem zuständigen Beamten ab, um Fristen einzuhalten.
  3. Widerspruch: Sie können schriftlich Widerspruch einlegen und dabei unterstützende Dokumente beifügen. Dieser muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ablehnung erfolgen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten meist gering.
  4. Rechtliche Schritte: Wird der Widerspruch abgelehnt und halten Sie diese Entscheidung für unbegründet, können Sie den Rechtsweg beschreiten und vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Welche Konsequenzen hat der Bau ohne Genehmigung? 

  • Bußgelder: Es drohen Strafen von bis zu 50.000 Euro.
  • Abriss: Ein Schwarzbau kann zum Rückbau führen.
  • Rechtsstreitigkeiten: Es können rechtliche Auseinandersetzungen mit Nachbarn oder der Kommune entstehen.
  • Nachträgliche Genehmigung: Diese ist oft aufwendiger und teurer.
  • Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz kann verloren gehen oder eingeschränkt sein, wenn der Bau nicht genehmigt wurde.

Diese fünf Dinge sollten Sie beachten

  • Informieren Sie sich frühzeitig über die örtlichen Bauvorschriften, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein, um ein realistisches Budget zu erstellen.
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Genehmigungsphase ein, da diese je nach Behörde variieren kann.
  • Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen für den Bauantrag vollständig und korrekt eingereicht werden.
  • Nutzen Sie die Beratung von Fachleuten wie Fachbetrieben, Architekten oder Planungsbüros, um den Bauprozess effizient zu gestalten.


Fazit

Die Wintergarten Baugenehmigung ist entscheidend für den Bauprozess, der sorgfältig vorbereitet werden muss. Abhängig vom Arbeitsaufwand müssen Sie für die Baugenehmigung allein zwischen 100 und 300 Euro einplanen. Zusätzliche Kosten kommen für notwendige Unterlagen wie das Statikgutachten hinzu. Je nach Bundesland, Art sowie Größe variieren die Anforderungen und Kosten erheblich. Um die Zahlung von Bußgeld sowie rechtliche Probleme zu vermeiden und den Bau reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren und fachkundige Unterstützung in Anspruch zu nehmen und sich über die regionalen Bauvorschriften zu informieren.

Wintergarten Baugenehmigung: Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, bis ich eine Baugenehmigung erhalte?

Die Bearbeitungszeit für eine Baugenehmigung kann je nach Bauamt und Umfang des Bauvorhabens variieren. In der Regel sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten rechnen.

Muss ich meinen Wintergarten bei der Gemeinde anmelden, wenn er genehmigungsfrei ist?

Auch wenn Ihr Bauvorhaben unter die genehmigungsfreien Bauvorhaben fällt, kann eine Anmeldung Ihres Bauvorhabens bei der Gemeinde notwendig sein. Dies ist besonders wichtig, um mögliche Missverständnisse oder Probleme mit Nachbarn zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle örtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Wie kann ich sicherstellen, dass ich beim Bau die Brandschutzbestimmungen einhalte?

Um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den Brandschutzbestimmungen entspricht, sollten Sie feuerfeste Materialien verwenden und gegebenenfalls Rauchmelder installieren. Es kann auch erforderlich sein, Fluchtwege freizuhalten und einen Brandschutznachweis zu erbringen, der von einem Brandschutzsachverständigen erstellt wird. Arbeiten Sie am besten mit einem Experten zusammen, der Sie dabei unterstützt die Brandschutzvorschriften beim Bau einzuhalten.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Beantragung einer Baugenehmigung?

Die häufigsten Fehler bei der Beantragung einer Baugenehmigung sind unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, das Ignorieren von Abstandsflächen und anderen örtlichen Bauvorschriften sowie das Fehlen notwendiger Nachweise wie Statikgutachten oder Wärmeschutznachweise. Füllen Sie Ihre Formulare sorgfältig aus und prüfen Sie vor der Beantragung Ihre Dokumente auf Vollständigkeit.

Welche Versicherungen sollte ich abschließen?

Es ist ratsam, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, die den Wintergarten mit abdeckt. Eine zusätzliche Glasbruchversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein, um Schäden an den Fenstern und der Verglasung abzudecken. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, ob der Anbau nicht bereits von einer bestehenden Versicherung gedeckt ist oder Sie diese erweitern können.

Über unsere*n Autor*in
Kathrina Haunfelder
Kathrina studiert zurzeit Technikjournalismus und Technik-PR. Im Studium eignete Sie sich bereits die grundlegenden Kompetenzen in den Bereichen Print-, Online-, Hörfunk- und TV-Journalismus mit dem Schwerpunkt Technik an. Vor ihrem Studium absolvierte Sie eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin.