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Winterdienst und Gebäudeservice

Welche Regeln beim Schneeräumen für Mieter gelten

Gartenbau.org Team
Verfasst von Gartenbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 21. Januar 2022
Lesedauer: 4 Minuten

Nach den städtischen und kommunalen Verordnungen sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken verkehrssicher zu halten. Dabei delegieren viele Vermieter diese Pflicht zum Schneeräumen an ihre Mieter weiter. Welche genauen Räumpflichten für Mieter gelten, klärt Gartenbau.org hier.

Damit der festgetretene Schnee auf den Gehwegen nicht zu Eis gefriert und Fußgänger darauf ausrutschen, ist das Schneeräumen für viele Mieter und Hauseigentümer Pflicht. Wenn Sie die Schneeräumung privat vornehmen, sollten Sie dies rechtzeitig nach dem Schneefall tun. Denn Räumarbeiten mit dem Handbesen oder einem mechanischem Rollbesen erweisen sich bei festgetretenem Schnee als wenig effektiv: Statt den Schnee zu beseitigen, polieren sie ihn auch noch blank und machen den Gehweg dadurch nur noch glatter. Hier helfen auch keine paar Handvoll Splitt. Die Pflicht zum Schneeräumen ist per Gesetz geregelt. Vermieter und Hauseigentümer haben demnach eine sogenannte Verkehrssicherheitspflicht. Das bedeutet, dass sie vor ihrer Haustür für begehbare Bürgersteige sorgen müssen. Bundesweit einheitliche Regeln für die Schneeräumung gibt es bislang nicht. Die genauen Regelungen können Sie vielmehr in den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden nachlesen.

Schneeräumen: Eigentümer und Mieter in der Pflicht

Die Pflicht zum Schneeräumen ist an bestimmte Uhrzeiten gebunden und gilt an sieben Tagen in der Woche. Werktags müssen bis spätestens 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis spätestens 8 Uhr die Gehwege von Schnee und Eis befreit werden. Diese Sicherungsmaßnahmen müssen bis 20 Uhr so oft wiederholt werden, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Hauseigentümer können die Pflichten des Schneeräumens auch auf ihre Mieter übertragen. Dies muss allerdings eindeutig vereinbart sein, beispielsweise im Rahmen eines Mietvertrages. Ein Hauseigentümer darf sich jedoch nicht damit begnügen, dass er die Räumpflicht wirksam auf den Mieter übertragen hat. Er muss sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugen, dass der Mieter seine Pflichten auch ordnungsgemäß erfüllt.

ACHTUNG:
Als Faustregel beim Schneeräumen des Gehweges gilt: Zwei Personen müssen aneinander vorbeigehen können. Der Gehweg vor dem Grundstück und der Zugang müssen in einer Breite von 1,20 m bis 1,50 m geräumt sein. Gibt es vor dem Grundstück keinen Gehweg, muss trotzdem ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden.

Schneeräumung durch einen professionellen Winterdienst

Wenn Ihnen das Schneeräumen als Mieter zu anstrengend ist, Sie dazu körperlich nicht in der Lage sind, können Sie dafür auch einen externen Dienstleister für den Winterdienst beauftragen. Viele Gartenbetriebe führen solch einen Winterdienst für Privathaushalte und das Gewerbe aus. Der Preis für die Schneeräumung orientiert sich dabei am Umfang und der Art der Schneebeseitigung. Je nach Auftrag besteht die Wahl zwischen der sogenannten Weißräumung, bei der lediglich der Neuschnee beseitigt wird, oder einer sogenannten Schwarzräumung, also einer kompletten Beseitigung der Schneedecke, sodass der Straßenbelag ohne Probleme klar zu erkennen ist.

In der Regel variieren die Winterdienstpreise zwischen 3 und 4 Euro pro m² bei einer Räumung mit der Maschine und zwischen 5 und 7 Euro pro m² bei einer Handräumung. Wird für die gesamte Saison ein Winterdienst benötigt, so bieten die meisten Winterdienste feste Preise per Monat an. Ein Vergleich der Winterdienst Preise unterschiedlicher Anbieter ist auf jeden Fall zu empfehlen. Auf unserm Branchenportal Gartenbau.org finden Sie dazu eine große Auswahl an professionellen Gartenbetrieben für den Winterdienst. Hier können Sie Ihre Anfrage stellen!

Fazit

Damit der Schneefall nicht zu Stürzen vorbeigehender Passanten führt, hat der Gesetzgeber eine Pflicht zum Schneeräumen eingeführt. Hauseigentümer wie Mieter müssen dafür Sorge tragen, dass die Gehwege vor dem Grundstück und die Zuwege gefahrlos zu betreten sind. Alternativ können sie für die Schneeräumung einen Dienstleister für den Winterdienst beauftragen, der je nach Auftrag Gehwege frei von Schnee hält, sodass keine Eisglätte entsteht.

Über unsere*n Autor*in
Gartenbau.org Team
Gartenbau.org ist das Branchenverzeichnis für Garten- und Landschaftsbauer. Die Redaktion von Gartenbau.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Themen, die Ihren Garten betreffen: von der Baumpflege über Gartenbeleuchtung bis hin zum Bau von Teichen und Swimmingpools.