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Zu welcher Uhrzeit ist Schneeräumen vorgeschrieben?

Gartenbau.org Team
Verfasst von Gartenbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 20. Dezember 2021
Lesedauer: 3 Minuten

Auch zu unangehmen Tageszeiten fällt im Winter Schnee – so muss auch morgens vor der Arbeit und abends nach dem Feierabend geräumt werden. Hier erfahren Sie, zu welcher Uhrzeit das Schneeräumen gesetzlich vorgeschrieben ist!

Inhaltsverzeichnis
  1. Regelungen
  2. Vertretung
  3. Fazit

Mit wenigen Ausnahmen sind Hauseigentümer gesetzlich zum Schneeräumen zu bestimmten Uhrzeiten verpflichtet. Auch als Mieter können Sie durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag in die Pflicht genommen werden. Wer das Schneeräumen unterlässt, kann mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft werden – daher ist es wichtig, seine Pflichten genau zu kennen! Bis wann muss abends gefegt werden? Und darf frühmorgens auch schon mit dem Schnee Schippen begonnen werden? Gartenbau.org klärt Sie in diesem Beitrag auf!



Schneeräumen: Uhrzeit & Zuständigkeit

An Werktagen sind die Bürger zum Schneeräumen in der Uhrzeit zwischen 7 und 20 Uhr verpflichtet. An Sonn- und Feiertagen kann mit der Schneeräumung etwa ein bis zwei Stunden später begonnen werden. Die genauen Regelungen sollten Sie der Straßenreinigungs- und Sicherungssatzung Ihrer Gemeinde entnehmen. In jedem Fall müssen Schnee und Eis unmittelbar beseitigt werden – bei andauerndem Schneefall muss allerdings nicht permanent gefegt werden.

Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ist es aufgrund der Nachtruhe untersagt, Lärm zu verursachen. Andererseits ist es auf dem Weg zur Arbeit erforderlich, dass die eigene Einfahrt möglichst schnell von Schnee befreit wird. Schneeräumen ist zu dieser Uhrzeit daher nur möglich, wenn die Nachbarn nicht gestört werden – auf Schneeräumen mit einem motorisierten Gerät, durch das erheblich Zeit eingespart werden könnte, muss daher verzichtet werden.

Schneeräumen: Uhrzeiten gelten für Jedermann

Die Uhrzeiten zum Schneeräumen müssen auch von Eigentümern und Mietern eingehalten werden, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen, Berufstätigkeit oder längerer Abwesenheit nicht in der Lage sind, das Schneeräumen selbst vorzunehmen.

Daher muss unbedingt rechtzeitig für eine zuverlässige Vertretung gesorgt werden! Aber Vorsicht: Auch wenn Sie die Aufgabe weitergeben, müssen Sie dennoch stets gewissenhaft kontrollieren, dass sie korrekt ausgeführt wird! Auf Gartenbau.org können Sie kostenlos Kontakt mit Garten- und Landschaftsbau-Betrieben aufnehmen, die für Sie den Schnee räumen – und das zu jeder Uhrzeit. Hier können Sie unverbindlich Kontakt aufnehmen!

Fazit

Für Hauseigentümer und teilweise auch für Mieter ist Schneeräumen zu bestimmten Uhrzeiten vorgeschrieben – die genauen Regelungen finden Sie in der jeweiligen Straßenreinigungs- und Sicherungssatzung. Wer die Schneeräumung nicht selbst übernehmen kann oder möchte, muss für eine zuverlässige Vertretung sorgen.

Über unsere*n Autor*in
Gartenbau.org Team
Gartenbau.org ist das Branchenverzeichnis für Garten- und Landschaftsbauer. Die Redaktion von Gartenbau.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Themen, die Ihren Garten betreffen: von der Baumpflege über Gartenbeleuchtung bis hin zum Bau von Teichen und Swimmingpools.