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Gartenpflege

Diese Gesetzesvorgaben müssen beim Heckenschnitt eingehalten werden!

Gartenbau.org Team
Verfasst von Gartenbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 11. November 2021
Lesedauer: 4 Minuten

Wer einen Heckenschnitt durchführt, sollte unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz einhalten, ansonsten drohen hohe Bußgelder. Auf was Sie noch achten sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel auf Gartenbau.org!

Heckenschnitt-Gesetz
Auf der sicheren Seite ist, wer seine Hecke hinter dem gesetzeskonformen Gartenzaun pflanzt und sie regelmäßig beschneidet. © Gartenbau.org

Um die Gesundheit und Vitalität Ihrer Hecke zu erhalten, müssen Sie regelmäßig einen Heckenschnitt durchführen. Ob Sie dabei selbst Hand anlegen oder einen Gartenbau-Experten damit beauftragen, ist individuell zu entscheiden. Wichtig ist jedoch, dass Sie die notwendigen Gesetzesvorgaben einhalten. Mit diesen ist der Fachmann in der Regel vertraut, selten ist das jedoch bei Hobbygärtnern der Fall. Was viele nicht wissen: Bereits verspätetes Heckenschneiden gilt als eine Ordnungswidrigkeit, die gegebenenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann!

ACHTUNG:
Die hier beschriebenen rechtlichen Regelungen erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit oder allgemeiner Gültigkeit. Insbesondere deswegen nicht, da es zwischen den einzelnen Bundesländern rechtliche Unterschiede gibt!

Der Heckenschnitt im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes

Grundsätzlich ist das Entfernen von Hecken sowie ein radikaler Rückschnitt dieser nicht in dem Zeitraum von Anfang März bis Ende September erlaubt, da es sich hierbei um die Brut- und Nistzeit der Vögel handelt. So wird es durch den § 39 Absatz 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Erlaubt sind hingegen Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Zuwachses der Heckenpflanze dienen. Dieser darf jedoch nur dann entfernt werden, wenn zuvor gründlich überprüft wurde, dass sich kein Vogelnest in der betroffenen Hecke befindet. Sollte das der Fall sein, dürfen Sie die Hecke nicht schneiden!



Beim Heckenschnitt die Nachbarschaftsrechte beachten

Ebenso wie bei einer Heckenpflanzung empfiehlt es sich auch bei einem Heckenschnitt, in das für das jeweilige Bundesland gültige Grenz- beziehungsweise Nachbarrecht zu blicken, was bei der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung möglich ist. Ein Heckenschnitt wird hier in der Regel dann gesetzlich notwendig, wenn der vorgeschriebene Grenzabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wurde. Dieser fällt in jedem Bundesland unterschiedlich aus:

  • In Baden-Württemberg muss für Hecken bis 1,80m Höhe ein Grenzabstand von 0,50 Metern eingehalten werden.
  • In Hessen liegt der Grenzabstand für Hecken über 2 Meter bei 0,75m.
  • Im Saarland gilt der Abstand von 0,75 Meter bereits für Hecken über 1,50m.

Wächst die Hecke über diese Grenzabstände hinaus, muss ein Rückschnitt vorgenommen werden, wenn der Nachbar es verlangt. Grundsätzlich sollte dem auch Folge geleistet werden, da dieses Recht eingeklagt werden kann. Es ist allerdings auch möglich, eine individuelle Vereinbarung zu treffen, bei der eine auf der Grundstücksgrenze gepflanzte Hecke von beiden Nachbarn gepflegt wird.

ACHTUNG:
Für öffentliche Wege oder Straßen gelten meist straßenrechtliche Sonderbedingungen. Wenn eine Hecke zum Beispiel zu nah an der öffentlichen Grenze gepflanzt wurde, kann dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden. In diesem Fall muss die Hecke entweder entfernt oder zurückgeschnitten werden. Generell sollten Sie einen Mindestabstand von circa 50 cm (gemessen ab der Pflanzenmitte) von Mauern, Wegen und Straßen einhalten.

Heckenschnitt: Diese gesetzlichen Vorgaben gelten zwischen Mieter und Vermieter

Wenn im Mietvertrag keine Regelungen darüber getroffen wurden, wer für die Gartenpflege – zu deren Maßnahmen auch ein Heckenschnitt zählt – zuständig ist, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass der Vermieter diese Aufgabe ebenso übernehmen muss wie die damit einhergehenden Kosten. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn entsprechende Vereinbarungen im Mietvertrag festgelegt wurden. Dann kann der Vermieter die Durchführung oder die Kosten der Gartenpflege auf den Mieter übertragen.

Fazit

Auch beim Heckenschnitt müssen Gesetzesvorgaben eingehalten werden, da sonst hohe Strafgelder fällig werden können. Zu beachten sind unter andrem das Bundesnaturschutzgesetz, das Nachbarschaftsrecht sowie Regelungen, die zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden!

Über unsere*n Autor*in
Gartenbau.org Team
Gartenbau.org ist das Branchenverzeichnis für Garten- und Landschaftsbauer. Die Redaktion von Gartenbau.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu allen Themen, die Ihren Garten betreffen: von der Baumpflege über Gartenbeleuchtung bis hin zum Bau von Teichen und Swimmingpools.