Die Anzahl der Stürme wird aufgrund des Klimawandels wohl in den nächsten Jahren ansteigen – und damit auch die daraus resultierenden Baumschäden. Dabei können schon herabstürzende Äste einen erheblichen Schaden auch beim Nachbarn anrichten. Dann stellt sich die Frage, wer für welchen Sturmschaden aufkommt und wer wie versichert ist.
Alles auf einen Blick:
- Für die Beseitigung der Sturmschäden sollten Sie in der Regel einen Baumpfleger zu Hilfe rufen.
- Vorbeugend können Sie selbst einige Dinge beim Zaunbau und der Anlegen von Hecken beherzigen.
- Einen höheren Schutz vor Kosten bieten allerdings nur die verschiedenen Versicherungen, die erst ab Windstärke 8 greifen.
- Je nach Wunsch ist die Deckung der Kosten für Gebäudeschäden bis zur Entsorgung der Baumreste möglich.
- Zur Sicherheit kann neben der Hausratversicherung auch eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll sein.
- Eigentümer haften nur, wenn sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.
Schäden an und durch Bäume
Sturmschäden an Bäumen haben Folgen unterschiedlichen Ausmaßes. Blieb das Gewächs stehen, kann ein Baumpfleger helfen. Abgebrochene Äste oder der umgefallene Baum lassen die Schadenssumme durch zerstörte Dächer, Gartenlauben oder Zäune in die Höhe schnellen.
Welche Sturmschäden gilt es zu unterscheiden?
Nach einem Sturm können verschiedene Schäden auftreten. Folgende Fragen helfen bei der Unterscheidung:
- Handelt es sich um herabgestürzte Äste oder ist der ganze Baum betroffen?
- Sind Äste oder der Baum in den eigenen Garten oder auf das Nachbargrundstück gefallen?
- Hat das Gewächs etwas zerstört oder ist es „nur“ auf dem Rasen gelandet?
Je nachdem ergeben sich verschiedene Probleme. So ist ein entwurzelter Baum auf dem Nachbargrundstück mit einem beschädigten Haus ein anderer Fall als einige wenige Zweige, die auf dem eigenen Grundstück liegen.
Welche Schäden entstehen an Bäumen?
Durch starke Böen kann ein nicht mehr fest verwurzelter, morscher Baum umfallen. Kiefern und Erlen sind besonders häufige Opfer. Sogenannte Flachwurzler, also Gewächsarten, die sich tellerförmig in der oberen Bodenschicht ausbreiten, sind prädestiniert für solche Schäden. Zu diesen Arten gehören die Hainbuche, die Douglasie und viele Fichtenarten. Besonders bitter wird es, wenn der eigene Baum auf das Dach eines Nachbarn fällt. Dann entstehen hohe Kosten für die Reparatur.
Es muss aber nicht immer gleich ein umgefallener Baum sein. Durch einen Blitzeinschlag kann auch die Rinde verbrennen oder das Gewächs tiefe Furchen erleiden.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, zeigen Sie einem Baumpfleger oder Baumgutachter Fotos – oder besser noch: Lassen Sie ihn vor Ort eine Bestandsaufnahme machen.
Entwurzelter Baum: Was tun?
- Polizei und Feuerwehr kontaktieren
- Schäden fotografieren und dokumentieren, um diese auch nach den Aufräumarbeiten nachweisen zu können
- Schadensliste anfertigen
- Versicherer kontaktieren
- Gartenbetrieb beauftragen
Als Hauseigentümer kontaktieren Sie Ihre Wohngebäudeversicherung bei einem Schadensfall. Als Mieter informieren Sie den Eigentümer auch bei Nebengebäuden, also Garagen oder Zäunen.
Sturmschäden beseitigen
Je nachdem, ob es sich um Äste oder den ganzen Baum handelt, werden verschiedene Maßnahmen notwendig. Lose Äste können Sie selbst entsorgen, bei allen anderen Arbeiten sollten Sie aus Sicherheitsgründen einen Baumpfleger beauftragen.
Äste abgefallen: Was tun?
Herumliegende Zweige können Sie in einen Müllsack geben und selbst entsorgen.
Abgebrochene Äste sollten Sie am Astring abschneiden. Das hilft einem gesunden Baum beim Regenerieren und schützt ihn vor Sekundärinfektionen. Sind die Zweige auf einer Höhe abgebrochen, für die Sie eine Leiter benötigen, sollte besser ein Baumpfleger diese Arbeit übernehmen. Denn Äste können bei falschem Schnitt in unvorhergesehene Richtungen schwingen und Sie schlimmstenfalls von der Leiter stürzen lassen.

Wie können Sie den Baumschaden beseitigen?
Bei umgestürzten Bäumen ist noch größere Vorsicht geboten. Denn vom Sturm entwurzelte Gewächse stehen unter hohen Spannungen. Ein unvorsichtiger Schnitt und schon kann es gefährlich für Sie werden. Einzelne Stücke fliegen unkontrolliert durch die Luft oder der eben noch im Boden verwurzelte Stamm stellt sich auf und schnellt zur Seite. Stehen Sie an der falschen Stelle, sind lebensbedrohliche Verletzungen nicht selten.
Daher gehört die Beseitigung ganzer, umgefallener Baumstämme in die Hände von Spezialisten. Diese wissen, wo sie zum Schnitt ansetzen müssen, um den umgeknickten Baum sicher zu zerkleinern.
Schäden vorbeugen
Um entstandene Schäden durch umstürzende Bäume oder herunterstürzenden Ästen zu vermeiden, ist eine regelmäßige Kontrolle unabdingbar. Bei Auffälligkeiten sollten Sie unbedingt einen Baumpfleger zurate ziehen. Weitere Maßnahmen im Garten helfen, das Risiko zu minimieren.
Alte Bäume kontrollieren: Warum ist das so wichtig?
Falls der eigene Baum auf das Grundstück und Haus des Nachbarn fällt, gilt es folgende Frage zu klären: Waren bereits Anzeichen für eine Krankheit oder mangelnde Stabilität erkennbar? Dann ist der Baumbesitzer in der Bringschuld. Hat dieser keine Haftpflichtversicherung, kann es schnell teuer werden. War die Vorschädigung allerdings nicht ersichtlich, greift die Wohngebäudeversicherung.
Was ist bei der Kontrolle wichtig?
Als Eigentümer sind Sie für alle Gewächse auf Ihrem Grundstück zuständig. Dementsprechend obliegt Ihnen auch die Kontrolle des Gesundheitszustands eines alten Baums. Am besten führen Sie diese zweimal jährlich durch – einmal mit Laub oder Nadeln und einmal ohne. Nur bei auffälligen Veränderungen sollten Sie handeln.
Bemerken Sie Ungewöhnliches, wie abgestorbenes Laub, tote Arme in der Baumkrone, Stammschädigungen oder Wurzelfäulnis, sollten Sie das Fällen in Angriff nehmen – oder zumindest einen Baumgutachter zu Hilfe rufen.
Ansonsten verstoßen Sie gegen die Verkehrssicherungspflicht. Diese besagt, dass der Grundstückeigentümer dafür haftet, dass vom eigenen Baum keine Gefahr ausgeht – weder für angrenzende Nachbargrundstücke, noch für die Allgemeinheit.
Doch keine Sorge. Grundstückeigentümer sind auch geschützt. So entschied der Bundesgerichtshof 2004, dass gewisse Gefahren auf den Gegebenheiten der Natur beruhen und als unvermeidbar hinzunehmen sind. Eigentümer können nicht belangt werden, wenn sie ihren Pflichten nachkommen. Dazu gehört allerdings, dass sie kranke Bäume jährlich von einem Baumgutachter kontrollieren lassen. Er kann Ihnen sagen, wann eine Kronenpflege ausreicht – und wann ein Fällen unabdingbar wird. Einen höheren Kostenschutz bietet freilich nur eine Versicherung. Bei Gewächsen an Grundstücksgrenzen – einem häufigen Streitthema unter Nachbarn – gibt es keinen Beseitigungsanspruch bei augenscheinlich gesunden Bäumen. Der oftmals zitierte §1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sieht das Fällen nur bei konkreten Beeinträchtigungen vor.
Wie beugen Sie größeren Schäden vor?
Neben der jährlichen Kontrolle können Sie noch weitere Vorkehrungen gegen Sturmschäden durch Ihre Bäume treffen:
- Vergewissern Sie sich, dass ein alter oder großer Baum nach einem Sturm keine Schäden davon getragen hat.
- Hecken absorbieren den Wind, bevor er auf Gewächse im Garten trifft.
- Achten Sie darauf, dass Flachwurzler nicht zu groß werden und dadurch an Stabilität verlieren.
- Pflanzen Sie heimische Bäume, außer Erlen und Kiefern.
- Verankern Sie Zäune sturmfest und mit Zwischenräumen, durch die der Wind pfeifen kann.

Über unseren Experten
Volker Wonner, Baumpfleger aus Wakendorf II, ist Experte für Baumpflege- und Gartenarbeiten. Obstbaum- und Heckenschnitte, Totholzentfernung und Gehölzschnitte sind unter anderem seine Spezialisierungen. Bei Rückfragen steht er Ihnen gerne zur Verfügung.
Rechtliche Fragen
Bei Sturmschäden können Ihnen verschiedene Versicherungen nützen. Welche wann zahlt, ist davon abhängig, ob der morsche Baum oder Ast das eigene oder fremde Haus in Mitleidenschaft gezogen haben.
Welche Versicherungen kommen in Frage?
Bei größeren Schäden durch und an Bäumen greifen verschiedene Versicherungen. Entscheidend ist dabei, ob Sie Geschädigter oder Haftender sind und inwieweit der Sturmschaden auch andere Häuser oder Gegenstände betrifft.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung greift dann, wenn Sie einen Sturmschaden bei sogenanntem beweglichem Inventar beklagen müssen. Dazu zählen beispielsweise Möbel, wie eine Kommode, die direkt am Fenster steht und durch den umgefallenen Baum beschädigt wurde. Gegenstände im Garten sind in diesem Vertrag meist inklusive.
Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist finanziell mehr als sinnvoll, hilft sie doch, wenn Ihr umgeknickter Baum Schaden anrichtet. Achten Sie auf einen entsprechenden Vermerk in Ihrem Vertrag, der den Schadensfall abdeckt. Seien Sie besonders vorsichtig, was bereits vor dem Sturm beschädigte Gewächse angeht.
Wohngebäudeversicherung
Als Geschädigter erhalten Sie hier bei Schäden am Haus die Reparaturkosten vom Versicherer zurück. In einem zweiten Schritt wendet sich das Unternehmen dann an den Baumeigentümer und dessen Versicherung. Auch ein notwendiges Fällen nach einem Sturm ist davon abgedeckt. Bezüglich der Entsorgungskosten herrscht oftmals Uneinigkeit zwischen Versicherern und Versicherten. Lesen Sie deshalb aufmerksam Ihren Vertrag durch.
Rohbauversicherung
Die Versicherung hilft Ihnen, wenn der Sturm auf den Rohbau eines Hauses trifft. Nicht nur halbfertige Mauern oder Gerüste, auch das Material auf der Baustelle kann Schaden anrichten. Durch diese Versicherung sind Kosten für beschädigte Bauteile oder Baustoffe abgedeckt. Auch die Handwerkerleistungen zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands sind inbegriffen.
Auto-Versicherung
Wird Ihr Auto durch einen Ast oder umgestürzten Baum beschädigt, springt die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers ein. Um sicher zu gehen, dass Sie nicht auf den Reparaturkosten sitzen bleiben, sollten Sie eine Kaskoversicherung abschließen. Bereits bei Teilkasko ist Ihr geparktes Auto versichert. Vergessen Sie nicht, dass Sie im Schadensfall Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung begleichen müssen.
Welche Versicherung zahlt wann?
Entscheidend dafür, welche Versicherung zuständig ist, sind folgende Fragen:
- Wer ist Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht oder stand?
- Handelte es sich um einen kranken oder gesunden Baum?
- Wer ist der Geschädigte?
Prinzipiell können Sie sich gegen fast alles versichern – und damit auch die Kosten erstattet bekommen. Im Regelfall deckt die Wohngebäudeversicherung Schäden durch umgestürzte Bäume oder herabstürzende Äste. Ebenso inbegriffen ist der Schutz von Gartenhäusern, Garagen und Zäune auf dem gleichen Grundstück. Wichtig ist nur, dass die Windstärke bei 8 oder höher lag, damit Sie das Geld von den Versicherern erhalten.
Wer zahlt für einen Sturmschaden am Baum?
Ein umgefallener Baum allein ist noch kein Sturmschaden. Dementsprechend bleiben Sie trotz Ihrer Wohngebäudeversicherung auch auf Ihren Kosten sitzen, wenn der morsche Baum lediglich auf den eigenen Rasen gefallen ist. Falls Sie sich gegen die Kosten zum Entsorgen versichern möchten, sollten Sie bei Ihrer Versicherung eine entsprechende Klausel erfragen. Prinzipiell ist dies machbar, doch meist nicht Bestandteil einer normalen Wohngebäudeversicherung.
Meistens abgedeckt sind hingegen die Kosten für das notwendig gewordene Fällen nach einem Sturm.
Wer zahlt für einen Sturmschaden durch den Baum?
Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, kommt diese bei Schäden am Haus auf. Die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn die Windstärke 8 auf der Beaufortskala, gleichbedeutend mit mindestens 62 Kilometer pro Stunde, erreicht wurde. Dabei sind Sie nicht verpflichtet, die Windstärke selbst nachzuweisen. Eine Angabe des Deutschen Wetterdienstes reicht aus.
Fazit
Nach einem Sturm kann es zu offensichtlichen und unsichtbaren Schäden am Baum kommen. Als Eigentümer eines Grundstücks haften Sie für ihn. Daher ist es wichtig, dass Sie ihn regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls in die Hände eines Baumpflegers geben. Dieser kümmert sich um das sichere Aufräumen nach dem Sturm und die Prophylaxe.
Sie können sich gegen Sturmschäden durch Versicherungen schützen. Vor allem die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung hilft neben der Haftpflichtversicherung. Auch im Garten können Sie einige Dinge beim Zaunbau oder Anlegen von Hecken bedenken.