Wenn der Winter Straßen und Gehwege mit Schnee und Eis bedeckt, bieten viele Garten- und Landschaftsbau-Betriebe einen professionellen Winterdienst an! Gartenbau.org informiert Sie im folgenden Artikel über verwendetes Streugut und über Regelungen zur Räumung von privaten und öffentlichen Wegen!
Der Winter bedeckt Straßen und Fußwege mit Schnee- und Eisschichten: In diesem Fall besteht die Pflicht für Eigentümer und Mieter, Schnee zu schippen und Streugut zu streuen, um Passanten vor dem Ausrutschen zu schützen! Aber wen trifft diese Pflicht genau und welche Mittel eignen sich am besten zum Streuen? Infrage kommen beispielsweise Streusalz oder mineralische Granulate. Wer sich den Stress des frühmorgendlichen Räumens ersparen möchte, hat die Möglichkeit, einen professionellen Winterdienst zu engagieren: Diesen bieten GaLaBau-Betriebe jeden Winter an!
Welche Mittel kommen als Streugut infrage?
Als Streugut kommen grundsätzlich zwei verschiedene Arten infrage: auftauende und abstumpfende Mittel. Letztere nehmen dem Eis lediglich die Rutschglätte, während auftauende Mittel Schnee und Eis schmelzen.
Zu den auftauenden Mitteln zählt das Streusalz: Die Beigabe von Natrium senkt den Gefrierpunkt des Wassers, wodurch Schnee und Eis auftauen. Allerdings schadet das Salz der Umwelt, Tieren und aufgrund seiner korrosiven Wirkung auch Fahrzeugen. Daher ist die private Verwendung von Streusalz in vielen Gemeinden generell verboten!
Stattdessen sollte vorzugsweise auf umweltfreundliches Streugut zurückgegriffen werden! Dafür eignen sich abstumpfende Mittel besonders gut:
- Streusand: Es handelt sich hierbei um gewöhnlichen Sand, welcher nach der Schneeschmelze problemlos wieder aufgekehrt werden kann.
- Mineralische Streugranulate: Hierzu zählen unter anderem diverse Kiese, Schotter und Splitt. Der Vorteil dieser Granulate liegt darin, dass sie nach der Schneeschmelze problemlos wieder eingesammelt und für den Straßenbau verwendet werden können. Allerdings sind diese Materialien teilweise hart und scharfkantig, sodass Fußböden durch die in Schuhsohlen eingetretenen Steine zerkratzt werden können.
- Granulate aus nachwachsenden Rohstoffen: Zu diesen zählt beispielsweise Maisspindelgranulat, welches aus entkörnten Maiskolben hergestellt wird. Es ist organisch und somit sehr umweltfreundlich!
- Asche: Früher wurde als Streugut häufig auch Asche verwendet, welche beim Heizen mit Kohle oder Holz als Abfallprodukt übrig blieb. Moderne Kaminöfen produzieren allerdings kaum noch Asche, weshalb der Gebrauch heutzutage sehr selten ist.
Die Preise für Streumittel, ausgenommen Granulate aus nachwachsenden Rohstoffen, liegen bei einer Menge von 25 Kilogramm bei etwa 4 bis 12 €, je nach Region und Anbieter. Der Preis von organischem Streugut wie Maisspindelgranulat ist ungefähr doppelt so hoch.
Streugut: Wer muss streuen und wann?
Generell gilt, dass der Vermieter sowohl Streugut als auch Räumgeräte bereitstellen muss!
Das Freiräumen der privaten Gehwege und das Auswerfen von Streugut ist Aufgabe des Eigentümers, sofern es nicht anders im Mietvertrag festgelegt ist. Dafür ist festgelegt, dass oft verwendete Wege – beispielsweise zur Haustür oder zum Parkplatz – noch vor dem Berufsverkehr von Schnee und Glätte befreit werden müssen. Für öffentliche Wege ist normalerweise die Gemeinde zuständig, wobei sie diese Pflicht gerne an die Anlieger abtritt. Daher überprüfen Sie am besten Ihren Mietvertrag oder informieren sich bei der Bundesauftragsverwaltung!
Nach der Schneeschmelze muss das Streugut von demjenigen wieder beseitigt werden, der es gestreut hat!
Wenn Sie sich den Stress und die körperlich anstrengende Arbeit ersparen möchten, sollten Sie den Winterdienst eines Gartenbau-Fachbetriebs mit der professionellen Schneeräumung beauftragen! Dieser sorgt jeden Morgen für schnee- und eisfreie Gehwege und zudem für die Entsorgung des Streuguts nach der Schneeschmelze! Nehmen Sie hier kostenlos Kontakt zu einem Unternehmen aus Ihrer Region auf! Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und holen Sie bis zu drei Angebote ein!