Im Schwimmteichbau muss eine Vielzahl an Gesetzen beachtet werden. Darüber hinaus haben Planer und Schwimmteichbauer die Wahl zwischen verschiedenen Schwimmteich-Typen. Welche das sind und wie sie sich unterscheiden, erfahren Sie im Folgenden auf Gartenbau.org!
Im Schwimmteichbau greifen immer mehr Planer und Schwimmteichbauer auf die FLL-Regelwerke zurück. Diese geben Empfehlungen bezüglich der Planung beispielsweise in Hinblick auf Normen und Gesetze, Wasseraufbereitung, Wasserkreislauf und bauliche Anforderungen. Schwimmteiche werden in verschiedene Typen eingeteilt, welche sich unter anderem in Größe und Art der Wasseraufbereitung voneinander unterscheiden. Diese werden im folgenden Artikel beschrieben. Darüber hinaus werden die wichtigsten Vorschriften vorgestellt, welche im Schwimmteichbau einzuhalten sind.
Schwimmteichbau – die verschiedenen Varianten im Überblick!
Grundlegend im Schwimmteichbau ist die Aufteilung der Badestelle in zwei getrennte Bereiche: einen Nutzungsbereich und einen Regenerationsbereich! Während der Nutzungsbereich zum Schwimmen oder Baden gedacht ist, dient der Regenerationsbereich zur biologischen Aufbereitung des „gebrauchten“ Wassers. Dieser besteht aus einer mit Wasser bedeckten Filterzone sowie aus diversen Wasser-, Schwimm- und Sumpfpflanzen. Wichtig ist es darüber hinaus, den Regenerationsbereich von der Größe her auf den Nutzungsbereich abzustimmen. Außerdem muss Technik, falls diese benötigt wird, richtig dimensioniert und positioniert werden.
Einkammersystem ohne Technik
Bei dieser Variante des Schwimmteichbaus wird komplett auf technische Einrichtungen wie beispielsweise Skimmer, welcher Blätter, Pollen und ähnliches von der Wasseroberfläche absaugt, oder Umwälzpumpe verzichtet. Der Schwimmteich besteht aus nur einem Becken (einer Kammer), in welcher sich sowohl Nutzungs- als auch Regenerationsbereich befinden. Diese sind allerdings durch eine wasserdurchlässige Barriere voneinander abzugrenzen, damit Pflanzenstoffe und Granulate nicht in den Nutzungsbereich abrutschen können. Das gebrauchte Wasser durchfließt langsam aber eigenständig den Regenerationsbereich, wird dort gereinigt und gelangt dann wieder zurück in den Nutzungsbereich. Die gesamte Schwimmteichfläche sollte bei dieser Variante mindestens 120m² betragen, 60% oder mehr davon sollten durch den Regenerationsbereich gebildet werden. Ein solcher Schwimmteich ist daher nur für ausreichend große Außenanlagen und darüber hinaus nur zur gelegentlichen Benutzung geeignet. Hemmungen der Nutzer vor der unmittelbaren Nähe zu Wasserpflanzen sollten nicht vorhanden sein!
Einkammersystem mit Technik
Baulich gesehen gibt es bei diesem Schwimmteich-Typ keinen Unterschied zum vorher beschriebenen, jedoch wird die Wasseraufbereitung hier gezielt durch Pumpen unterstützt. Dieser Schwimmteich sollte mindestens 80m² groß sein, wovon 20% oder mehr für den Aufbereitungsbereich reserviert sein sollten. Somit ist diese Variante auch für etwas kleinere Grundstücke und zur regelmäßigen Benutzung geeignet.
Mehrkammersystem mit Technik
Eine weitere Variation im Schwimmteichbau ist eine Badestelle, welche aus zwei oder mehreren Becken besteht. Nutzungsbereich und Regenerationsbereich sind dabei baulich komplett voneinander getrennt. Pumpen und Skimmer sind notwendig, um das gebrauchte Wasser in den Aufbereitungsbereich und wieder zurück in den Nutzungsbereich zu führen. Eine Bewegungsrichtung des Wassers ist alternativ auch über einen Bachlauf oder eine Schwelle in einen tiefer liegenden Bereich möglich. Für diesen Schwimmteich-Typ reicht eine Größe von 50m² aus, mindestens 20% davon sind für den Regenerationsbereich bestimmt. Er eignet sich zur häufigen Benutzung und auch für Schwimmer, welche keinen unmittelbaren Kontakt zu Pflanzen wünschen.
Im Schwimmteichbau werden noch weitere Schwimmteich-Typen unterschieden, welche die verschiedenen Konstruktions- und Aufbereitungstechniken kombinieren.
Welche Vorschriften sind im Schwimmteichbau zu beachten?
Im Bereich des Schwimmteichbaus müssen zahlreiche Gesetze und Verordnungen hinterfragt werden sowie Genehmigungen und Erlaubnisse eingeholt werden. Diese haben teilweise erheblichen Einfluss auf die Gestaltung und Ausführung des Nutzungs- und Aufbereitungsbereichs, die nähere Umgebung des Teiches, Lärm- und Sichtschutzeinrichtungen sowie Einbauten wie Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten oder Elektroinstallationen. So muss beispielsweise vor dem Bau des Schwimmteiches eine Genehmigung bei der örtlichen Baubehörde (gemeinderechtliche Genehmigung) eingeholt werden, denn nicht auf jedem Grundstück ist ein solcher Eingriff gestattet. Je nach Bundesland und Volumen des Schwimmteiches ist außerdem eine baurechtliche Genehmigung erforderlich. Beachtet werden müssen darüber hinaus unter anderem folgende Gesetze und Verordnungen:
- Wasserhaushaltsgesetz des Bundes
- Wassergesetze der Länder
- Nachbarrechtsgesetz
- evtl. Baumschutzverordnung/Baumschutzsatzung
So dürfen beispielsweise nur bestimmte Techniken und Baustoffe für die Konstruktion und Abdichtung verwendet werden, welche als „Allgemein anerkannte Regeln der Bautechnik“ gelten.