Das Schneeräumen mit Motor kann die Winterdienst-Pflicht erleichtern! Allerdings ist das Räumen mit Schneefräse und Co. zu bestimmten Zeiten verboten! Gartenbau.org informiert Sie Regelungen zum Schneeräumen und über eine weitere die Arbeit erleichternde Alternative!
Wer im Winter für die Schneeräumung verantwortlich ist, muss mit frühmorgendlicher und körperlich anstrengender Arbeit rechnen. Motorisierte Geräte wie Schneefräsen oder Rasentraktoren mit Winterausrüstung können diese Arbeit erleichtern! Allerdings müssen Sie darauf achten, dass das Schneeräumen mit Motor aufgrund der großen Lärmemissionen jedenfalls in vielen Gemeinden zu bestimmten Zeiten nicht gestattet ist. In vielen Fällen lohnt es sich, das Geld für teure Winterdienstgeräte stattdessen in einen externen Dienstleister zu investieren: Für die ganze Winter-Saison zahlen Sie in etwa so viel wie für ein Räumschild für den Rasentraktor!
Wann ist Schneeräumen mit Motor gestattet?
Zu festgelegten Uhrzeiten muss der für den Winterdienst Verantwortliche dafür sorgen, dass der Schnee auf Gehwegen und Plätzen in seinem Zuständigkeitsbereich beseitigt wird! Schneeräumen mit Motor erleichtert diese Arbeit zwar, allerdings ist der Einsatz von motorisierten Wintergeräten vielerorts zu bestimmten Zeiten verboten! Während der Nacht- und Mittagsruhe, also zwischen 22 und 6 sowie 13 und 15 Uhr, und ganztägig an Sonn- und Feiertagen ist die Lärmbelästigung in vielen Gemeinden zu groß: Die Schneeräumung muss mit der Hand erfolgen! Während einige Gerichte die Ruhezeiten konsequent durchsetzen, stellen andere den Lärmschutz in den Hintergrund: In Berlin gilt beispielsweise, dass Schneeräumen mit Motor auch während der Nachtruhe gestattet ist, wenn es der Gefahrenabwehr dient.
Professionelles Schneeräumen durch GaLaBau-Betrieb!
Eine Alternative zum Schneeräumen mit motorisierten Geräten ist ein Garten- und Landschaftsbau-Betrieb, welcher einen professionellen Winterdienst anbietet! Ein solcher Betrieb nimmt Ihnen die anstrengende Arbeit unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften ab! In den meisten Fällen können Sie dabei sogar Geld sparen: Ein neuer Aufsatz für den Rasentraktor kostet etwa 90 €, eine Schneefräse in etwa 400 €; die Bereitschaftspauschale für die gesamte Wintersaison eines GaLaBau-Betriebs liegt bei 100 bis 200 €. Sind nur gelegentliche Einsätze gewünscht, ist auch eine Bezahlung pro Einsatz und Fläche möglich.