Die meisten Bauvorhaben müssen beantragt werden. Wann eine Genehmigung erforderlich ist unterscheidet sich von Region zu Region. Im Zweifelsfall ist es dringend empfehlenswert, sich vor Beginn der Bauarbeiten bei der zuständigen Behörde zu informieren. Was Sie darüber hinaus beachten müssen, erläutert Ihnen Gartenbau.org!
Bei der Terrassen- und Gartenplanung gibt es einige Dinge zu beachten. Nicht nur, dass alle Arbeiten sachgerecht ausgeführt werden, ist wichtig. Darüber hinaus muss auch bedacht werden, dass viele Bauvorhaben genehmigungspflichtig sind – egal ob es sich um einen komplexen Hausanbau handelt oder eine Gartenlaube. Je nach Größe und Komplexität des geplanten Objekts ist eine Genehmigung erforderlich oder eben nicht. Im Zweifelsfall sollte in der Vorbereitungsphase eines jeden Bauprojekts das zuständige Bauamt konsultiert werden – das gilt auch für den Bau eines Laubengangs. Unter Umständen ist nämlich auch für die Pergola eine Baugenehmigung erforderlich.
Baugenehmigung für die Pergola nach Regelungen der Kommune
So ein kleiner Laubengang im eigenen Garten – warum sollte die erst noch aufwendig beantragt werden? Sie stört doch keinen und es geht doch darüber hinaus sowieso keinen an, was Sie in Ihrem Garten tun und wie Sie diesen dekorieren. Das entspricht so leider nicht ganz der Realität. Unterschiedliche Faktoren sind entscheidend dafür, ob für den Bau einer Pergola eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. An allererster Stelle stehen die baurechtlichen Vorschriften Ihrer Kommune. Gartenbauer in München müssen sich nach anderen Regelungen richten, als Gartenbauer in Hamburg. In manchen Kommunen ist eine Pergola genehmigungspflichtig, in anderen nicht. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Größe des Laubengangs. Je größer der Laubengang, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sie genehmigt werden muss. So wird von rechtlicher Seite Nachbarschaftsstreits vorgebeugt. Empfindliche Nachbarn reagieren oft mit Ablehnung auf große Objekte, die in ihr Sichtfeld gebaut werden.
Bei kleinen Pergolen, die lediglich der Dekoration dienen, ist in vielen Fällen keine eigenständige Pergola-Baugenehmigung erforderlich. Dennoch gibt es einige rechtliche Dinge, die der Gartenbauer berücksichtigen muss. Der Laubengang darf kein Dach haben – größere geplante Pergolen mit Bedachung müssen in jedem Fall bei der Baubehörde angemeldet werden. Außerdem müssen die vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Darüber hinaus muss darauf geachtet werden, dass die Pergola-Konstruktion selbst sowie die Bepflanzung keinen Schatten auf das Nachbargrundstück werfen. Konfliktpotential bietet außerdem die Verwendung von Kletterpflanzen. Diese dürfen nicht auf Gebäude auf dem Nachbargrundstück übergreifen. Außerdem darf die Sicht zur Grundstücksausfahrt nicht durch den Laubengang behindert werden.
Vom Profi unterstützen lassen
Die Bestimmungen des Baurechts sind vielfältig, von Land zu Land unterschiedlich und für den Laien vor allem eins: undurchsichtig. Abhilfe kann hier der Gartenbau-Experten in Ihrer Nähe schaffen. Von ihm können Sie sich einen Überblick über die relevanten Bestimmungen geben lassen und er kann Ihnen bei der Erstellung eines Bauplans helfen, der anschließend bei der Behörde eingereicht wird. Bevor Sie einen Gartenbauer mit dem Bau eines Laubengangs beauftragen, sollten Sie mit diesem also unbedingt über die Genehmigung reden!