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	<title>Winterdienst und Gebäudeservice &#8211; Gartenbau.org</title>
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	<description>Hier auf Gartenbau.org finden Sie wichtige Informationen zum Garten- und Landschaftsbau für Endverbraucher und Bauherren!</description>
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		<link>https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumung-20136051</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Simone Blaß]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Nov 2013 16:14:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Winterdienst und Gebäudeservice]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für das Schneeräumen in den Wintermonaten besteht eine Räumpflicht und die sollten Sie auch unbedingt einhalten. Andernfalls können empfindliche Strafen drohen. Wir klären Sie in diesem Artikel über alle Einzelheiten zur Schneeräumpflicht auf. Inhaltsverzeichnis Gesetze &#38; Pflichten Vorgehensweise Uhrzeiten &#38; Konsequenzen Fazit Alles auf einen Blick: Die geltenden Regeln besagen, dass Sie in Deutschland als [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph">Für das Schneeräumen in den Wintermonaten besteht eine Räumpflicht und die sollten Sie auch unbedingt einhalten. Andernfalls können empfindliche Strafen drohen. Wir klären Sie in diesem Artikel über alle Einzelheiten zur Schneeräumpflicht auf.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><div class="articleTableOfContent">
<div style="text-align: center;"><strong>Inhaltsverzeichnis</strong></div>
<ol class="articleTableOfContentList">
<li><a href="#gesetze-pflichten">Gesetze &amp; Pflichten</a></li>
<li><a href="#vorgehensweise">Vorgehensweise</a></li>
<li><a href="#uhrzeiten-konsequenzen">Uhrzeiten &amp; Konsequenzen</a></li>
<li><a href="#fazit">Fazit</a></li>
</ol>
</div><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading">Alles auf einen Blick:</h2><ul class="wp-block-list"><li>Die geltenden Regeln besagen, dass Sie in Deutschland als Hauseigentümer verpflichtet sind, auf Ihrem Grundstück Schnee zu räumen. Damit sollen Unfälle auf dem angrenzenden Gehweg vermieden werden.</li><li>Die Gemeinden übertragen ihre Verpflichtung zum Großteil an die Grundstückseigentümer und Vermieter. Aber auch Mieter können im Rahmen der Hausordnung zum Schneeräumen verpflichtet werden.</li><li>Streusalz ist in den meisten Gemeinden aus Umweltschutzgründen verboten, auch, wenn es im Handel im Angebot ist. Am besten kommen bei Streupflicht Sand, Asche oder Splitt zum Einsatz.</li><li>Wer nicht selber räumen möchte, kann einen Winterdienst damit beauftragen. Die Preise schwanken hier stark.</li></ul><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator"><button class="get-the-angebote">Jetzt Winterdienst in der Nähe finden &amp; beauftragen!</button><hr class="wp-block-separator"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading" id="gesetze-pflichten">Gesetze &amp; Pflichten</h2><p class="wp-block-paragraph">Winter, Eis und Schnee sind schön, können aber auch zur Gefahr für Leib und Leben werden. Schneller als man denkt, rutscht man aus und zieht sich vielleicht sogar einen Knochenbruch zu. Umso wichtiger ist es, dass die Schneeräumung nicht nur vor Unternehmen und Geschäften, sondern auch im privaten Bereich zuverlässig ausgeführt wird. Daher gilt bei Schnee und Eis die sogenannte <strong>Verkehrssicherungspflicht</strong> – zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen führen kann. </p><h3 class="wp-block-heading">Wer hat eine Pflicht zum Schneeräumen?</h3><p class="wp-block-paragraph">Öffentliche Wege sowie Plätze oder Straßen müssen von Schnee und Eis befreit werden. Diese öffentlichen Flächen zu räumen, dafür sind die Gemeinden beziehungsweise deren Winterdienst zuständig. Geregelt ist dies in der <strong>Gemeindeverordnung</strong>, die an öffentlichen Stellen einsehbar ist. Aber auch Gewerbetreibende und Geschäftsinhaber müssen zum Einsatz kommen, wenn sie Grundstückseigentümer sind. Sie müssen Gehwege und Zugänge schnell räumen sowie der Streupflicht nachkommen. Genau wie Privatpersonen und teilweise sogar Mieter.</p><h3 class="wp-block-heading">Bin ich zum Schneeräumen verpflichtet?</h3><p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie ein eigenes Grundstück besitzen, dann sind Sie gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet, Gefahrenquellen zu beseitigen. Und dazu gehören auch Schnee und Eis auf Ihrem Grundstück. Es ist wichtig, dass die Schneeräumung und das Verteilen von Streu regelmäßig und vor allem zeitnah nach dem Schneefall beziehungsweise dem Gefrieren passiert. So sollen Hausbewohner und Passanten geschützt werden. Die Schneeräumung muss <strong>auf allen begehbaren Flächen</strong> und angrenzenden Gehwegen erfolgen.</p><p class="wp-block-paragraph">Als Vermieter haben Sie die Möglichkeit, die Räumpflicht und Streupflicht <strong>auf Ihre Mieter zu übertragen</strong>. In diesem Fall muss eine entsprechende Regelung im Mietvertrag und am besten auch in der Hausordnung enthalten sein. Zudem besteht vonseiten des Vermieters eine Kontrollpflicht für die Wege. Das notwendige Werkzeug wie Schneeschaufel oder Schneeschieber und Besen sowie das zu streuende Material müssen Sie als Vermieter allerdings zur Verfügung stellen.</p><p class="wp-block-paragraph">Mehr zum Thema erfahren Sie als Mieter <a href="https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-v/winterpflichten.html">beim Deutschen Mieterbund</a>.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div class="callout"><div class="head">Benötigen Sie Hilfe für Ihr Gartenprojekt?</div><div class="body">Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.</div><button type="button" class="get-the-angebote" data-et-type="CTA-Banner">Jetzt unverbindlich Anfrage stellen</button></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading" id="vorgehensweise">Vorgehensweise</h2><p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich gilt: Der Gehweg sollte auf einer Breite von über einem Meter geräumt werden, damit ein Rollstuhl oder ein Kinder- oder Gehwagen problemlos durchkommen. An Kreuzungen sollten Sie den Gehsteig möglichst bis zur Fahrbahn von Schnee und Eis befreien.</p><h3 class="wp-block-heading">Schneeräumen – so geht’s!</h3><p class="wp-block-paragraph"><strong>Erst räumen, dann streuen!</strong> Mit einem Schneeschieber und einem Besen zunächst die oberste Schicht entfernen. Sollte bereits etwas festgefroren sein, dann am besten das Eis aufhacken und beseitigen. Ist das nicht möglich, die Schnee- und Eisplatten mit Streumittel von der Glätte befreien. Schieben Sie den Schnee nicht vom Weg auf die Straße oder den Fahrradweg, sondern am besten in den Vorgarten oder ein Gebüsch.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><figure class="wp-block-image size-large"><a href="https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/winterdienst-streusalz-scaled.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/winterdienst-streusalz-1024x683.jpg" alt="Winterdienst verteilt Streusalz mit einem Fahrzeug auf einer Straße" class="wp-image-21317" srcset="https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/winterdienst-streusalz-1024x683.jpg 1024w, https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/winterdienst-streusalz-300x200.jpg 300w, https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/winterdienst-streusalz-768x512.jpg 768w, https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/winterdienst-streusalz-scaled.jpg 1200w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px"></a><figcaption>© Leo Malsam / istockphoto.com</figcaption></figure><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><p class="wp-block-paragraph">Und denken Sie bei Ihrem eigenen Haus auch an die <strong>Gefahr einer Dachlawine</strong> beziehungsweise durch vom Dach herabfallende Eiszapfen. Können Sie die Beseitigung nicht selbst durchführen, übernehmen entweder Dachdecker oder bei akuter Einsturzgefahr auch die Feuerwehr die Räumung auf dem Dach – <strong>um Fußgänger zu schützen</strong>.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">Schon gewusst?</div>
<div class="articleNoticeableHintBody" style="text-align: left;">Welche Schneelast Ihr Haus aushält, können Sie bei den Bauaufsichtsbehörden erfahren. Dabei kommt es nicht auf die Menge an, sondern auf die Zusammensetzung der weißen Pracht. Denn schon zehn Zentimeter Nassschnee können 40 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen, wohingegen Pulverschnee nur auf 10 Kilo kommt.</div></div><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h3 class="wp-block-heading">Welches Streugut darf ich verwenden?</h3><p class="wp-block-paragraph">Streusalz lässt zwar den Schnee tauen und erspart einem das Schneeräumen, ist aber aus Umweltschutzgründen nur in Ausnahmefällen wie Blitzeis zugelassen. Verwenden Sie das Streusalz, das der Handel nach wie vor im Angebot hat, dennoch, können hohe Strafen drohen. Einsetzen sollten Sie nur „abstumpfende“ Streumittel – also Splitt, Asche oder groben Sand. Dabei gilt der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Denken Sie rechtzeitig daran, sich mit Streu zu versorgen und informieren Sie sich gegebenenfalls, ob und wo Sie in Ihrer Stadt oder Gemeinde kostenfreies Streugut erhalten.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator"><button class="get-the-angebote">Jetzt Winterdienst in der Nähe finden &amp; beauftragen!</button><hr class="wp-block-separator"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading" id="uhrzeiten-konsequenzen">Uhrzeiten &amp; Konsequenzen</h2><p class="wp-block-paragraph">Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zum Schneeräumen oder der Streupflicht nicht nach, kann das teuer werden. Es handelt sich in diesem Fall um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt wird.</p><h3 class="wp-block-heading">Bis wann muss der Schnee geräumt sein?</h3><p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich gilt die Verhältnismäßigkeit. Kein Gesetz verlangt von Ihnen, dass Sie nachts aufstehen und die Schneeschaufel auf dem Gehweg schwingen. Wird in der Nacht allerdings <strong>Glatteis</strong> erwartet, dann ist es Ihre Pflicht, mit Streumittel vorzubeugen.</p><p class="wp-block-paragraph">Es muss zeitnah geräumt werden. Zu welcher Uhrzeit Sie das allerdings machen, bleibt Ihnen überlassen. In einem gewissen Rahmen: <strong>Montag bis Freitag zwischen 7 bis 20 Uhr</strong> und an Sonn- und Feiertagen je nach Bundesland etwas später sollten Sie Ihrer Pflicht nachkommen und die zu räumende Fläche vom weißen Nass befreien. Vor Kinos oder Restaurants muss bis 22 Uhr die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet werden.</p><p class="wp-block-paragraph">Stellen Sie morgens fest, dass es in der Nacht geschneit hat, müssen Sie eine Schneeräumung durchführen. Zusätzlich müssen Sie auch tagsüber immer wieder in regelmäßigen Abständen zur Schneeschaufel greifen, wenn es weiterhin schneit. Allerdings müssen Sie nicht sofort räumen, wenn der Schnee gefallen ist – <strong>eine halbe Stunde Kulanz</strong> ist mit guten Gründen drin. Und wenn Sie selbst nicht können, zum Beispiel, weil Sie arbeiten, dann müssen Sie sich eine Vertretung suchen. Allerdings: Ein Fußgänger muss auch immer damit rechnen, dass nicht gestreut ist und zum Beispiel entsprechende Schuhe tragen, um an gefährlichen Stellen oder bei anhaltendem Schneefall nicht zu stürzen. Wer sich trotzdem für High Heels entscheidet, macht das auf eigene Gefahr.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">Tipp:</div>
<div class="articleNoticeableHintBody" style="text-align: left;">Unternehmen Sie nichts gegen Schnee und Eis und es stürzt jemand auf dem Gehweg, kann er Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen. Bewohner einer eigenen Immobilie kann eine private Haftpflichtversicherung schützen. Eigentümer von Miethäusern schützt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.</div></div><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h3 class="wp-block-heading">Ein Winterdienst übernimmt die Verantwortung</h3><p class="wp-block-paragraph">Sie haben die Möglichkeit, die Arbeiten mit Schneeschaufel und Schneeschieber an andere Personen wie beispielsweise an die Mitarbeiter eines Winterdienstes zu übertragen. Diese arbeiten in der Regel mit einem kleinen Schneepflug oder einer Schneefräse. Das empfiehlt sich übrigens auch bei größeren Flächen.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><figure class="wp-block-image size-large"><a href="https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/winterdienst-raeumt-scaled.jpg"><img decoding="async" width="1024" height="683" src="https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/winterdienst-raeumt-1024x683.jpg" alt="Zwei Mitarbeiter eines Winterdienst räumen mit Schneeschaufeln den Gehweg" class="wp-image-21315" srcset="https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/winterdienst-raeumt-1024x683.jpg 1024w, https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/winterdienst-raeumt-300x200.jpg 300w, https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/winterdienst-raeumt-768x512.jpg 768w, https://magazin.digitaleseiten.de/wp-content/uploads/2021/12/winterdienst-raeumt-scaled.jpg 1200w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px"></a><figcaption>Sie können die Verantwortung der Schneeräumpflicht an einen professionellen Winterdienst auf Gartenbau.org übertragen. © nantonov / istockphoto.com</figcaption></figure><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><p class="wp-block-paragraph">Sie sind dann <strong>auch bei anhaltendem Schneefall von der Reinigung befreit</strong>, da Sie mit dem Winterdienst einen Vertrag abschließen und ihm die Verantwortung übertragen.</p><h3 class="wp-block-heading">Was kostet ein professioneller Winterdienst?</h3><p class="wp-block-paragraph">Die Preise bei den <strong>professionellen Winterdiensten</strong> unterscheiden sich je nach Region und Anbieter. Sie müssen mit 50 Cent bis 2,50 Euro pro Quadratmeter rechnen, hinzu kommt meist eine Bereitschaftspauschale in Höhe von 20 bis 40 Euro. Wenn Sie einen Bereitschaftsdienst nutzen möchten, der in der gesamten Saison den Winterdienst für Sie übernimmt, vereinbaren Sie am besten eine <strong>Pauschale</strong> und haben so einen Preis, der sich auch dann nicht ändern, wenn es ein harter Winter wird und täglich mehrmals Schneeräumung angesagt ist oder die zu räumenden Flächen schwer zugänglich sind. Schließen sich mehrere Parteien zusammen, ist manchmal auch ein Rabatt möglich und Sie können etwas sparen.</p><p class="wp-block-paragraph">Die Lohnkosten für den Winterdienst können Sie übrigens als „Haushaltsnahe Dienstleistung“ <strong>von der Steuer absetzen</strong>.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">ACHTUNG!</div>
<div class="articleNoticeableHintBody" style="text-align: left;">Achten Sie auf Zusatzkosten. In den meisten Fällen müssen Sie für das verwendete Streugut extra bezahlen. Außerdem gibt es Winterdienste, die für Sonn- und Feiertage höhere Kosten ansetzen.</div></div><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><p class="wp-block-paragraph">Die Vorteile in Kürze:</p><ul class="wp-block-list"><li>Sie müssen sich um nichts kümmern.</li><li>Der Winterdienst haftet für alle Schäden, die entstehen.</li><li>Die Lohnkosten für den Winterdienst können Sie von der Steuer absetzen.</li></ul><div style="height:5px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h3 class="wp-block-heading">Welche Strafen drohen, wenn nicht geräumt wird?</h3><p class="wp-block-paragraph">Wer den Gehweg nicht räumt, kann nicht nur Probleme wegen fahrlässiger Körperverletzung bekommen, es droht auch ohne, dass etwas passiert, ein Bußgeld. Die Vorschriften und Bußgelder fallen allerdings je nach Bundesland unterschiedlich aus. So müssen Sie in Nordrhein-Westfalen mit einer Verwarnung rechnen, in Baden-Württemberg mit bis zu 500 Euro und in Hamburg sogar mit bis zu 50.000 Euro.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator"><button class="get-the-angebote">Jetzt Winterdienst in der Nähe finden &amp; beauftragen!</button><hr class="wp-block-separator"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading" id="fazit">Fazit</h2><p class="wp-block-paragraph">In Deutschland besteht eine Verkehrssicherungspflicht und damit auch eine Verpflichtung zur Schneeräumung sowie eine Streupflicht bei Glatteis. Dem sollten Sie unbedingt nachkommen. Andernfalls müssen Sie mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Es ist jedoch möglich, die Schneeräumung auf einen Dritten oder einen externen Dienstleister wie einen Winterdienst zu übertragen. In diesem Fall haftet derjenige, dem Sie den Auftrag erteilen. Ein schriftlicher Vertrag ist wichtig. In ihm sollte alles klar geregelt sein, auch der Preis und eventuelle Pauschalen.</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>The post <a href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumung-20136051">Schneeräumung: Pflicht, Uhrzeit & Preise</a> first appeared on <a href="https://www.gartenbau.org/magazin">Gartenbau.org</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<link>https://www.gartenbau.org/magazin/salzstreuer-winterdienst-20136010</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gartenbau.org Team]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Nov 2013 14:04:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Winterdienst und Gebäudeservice]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Räum- und Streudienst im Winter kann viel Zeit und Kraft in Anspruch nehmen. Hilfsmittel wie Salzstreuer sollen diesen Winterdienst erleichtern. Gartenbau.org informiert Sie im folgenden Artikel über verschiedene Geräte und ihre Kosten! Inhaltsverzeichnis Geräte Professioneller Streudienst Fazit Im Winter sind bestimmte Grundstücks-Eigentümer zum Winterdienst verpflichtet. Dieser umfasst sowohl die regelmäßige Schneeräumung als auch das [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der Räum- und Streudienst im Winter kann viel Zeit und Kraft in Anspruch nehmen. Hilfsmittel wie Salzstreuer sollen diesen Winterdienst erleichtern. Gartenbau.org informiert Sie im folgenden Artikel über verschiedene Geräte und ihre Kosten!</strong></p><div class="articleTableOfContent">
<div style="text-align: center;"><strong>Inhaltsverzeichnis</strong></div>
<ol class="articleTableOfContentList">
<li><a href="#Ger%C3%A4te">Geräte</a></li>
<li><a href="#Professioneller%20Streudienst">Professioneller Streudienst</a></li>
<li><a href="#Fazit">Fazit</a></li>
</ol>
</div><p class="wp-block-paragraph">Im Winter sind bestimmte Grundstücks-Eigentümer zum Winterdienst verpflichtet. Dieser umfasst sowohl die <a title="Weshalb die Schneeräumung auf Gehwegen wichtig ist!" href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumung-20136051">regelmäßige Schneeräumung</a> als auch das Streuen von Streugut auf privaten Flächen und angrenzenden Bürgersteigen. Diese Arbeit kann sehr kraftraubend sein! Doch es gibt Hilfsmittel, beispielsweise Salzstreuer, welche den Winterdienst vereinfachen können. Eine Alternative zu teuren Winterdienstgeräten ist allerdings die Beauftragung eines externen Unternehmens: Garten- und Landschaftsbau-Betriebe beispielsweise bieten im Winter einen professionellen Winterdienst an!</p><h2 class="wp-block-heading" id="Geräte">Salzstreuer für den Winterdienst: Welche Geräte gibt es?</h2><p class="wp-block-paragraph">Das Salzstreuen im Winter ist je nach zu streuender Fläche eine zeitraubende Arbeit. Doch es gibt verschiedene Salzstreuer, welche den Winterdienst vereinfachen können:</p><ul class="wp-block-list">
<li>Schleuderstreuer: Dieser Salzstreuer <a href="https://www.gartenbau.org/magazin/streugut-20135863" title="In diesem Artikel geht es um verschiedene Arten von Streugut!">schleudert das Streugut</a> in einem bestimmten Umfang auf eine weitläufige Fläche. Meist sind Umfang und Dichte der Streuung regulierbar. Schleuderstreuer sind ab etwa 200 € erhältlich.</li>



<li>Kastenstreuer: Dieses Gerät hinterlässt das Streugut in einer konstanten Breite (Breite des Kastens) auf dem Boden. Damit ist er ideal für Gehwege geeignet. Die Kosten beginnen bei etwa 650 €.</li>



<li>Handstreugeräte: Diese batteriebetriebenen Salzstreuer fassen nur wenige Liter Streugut. Sie streuen das Streugut auf Knopfdruck in die gewünschte Richtung aus. Erhältlich ist so ein Handstreugerät ab etwa 10 €.</li>
</ul><p class="wp-block-paragraph">Kasten- und Schleuderstreuer sind sowohl mit Handführung als auch für die Befestigung an Fahrzeugen (Auto, Quad, Traktor, Gabelstapler) erhältlich. Salzstreuer für den Winterdienst mit Handführung fassen meist 30 bis 60 Liter Streugut, Aufsätze für Fahrzeuge 60 bis mehrere 100 Liter.</p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">UNSER TIPP:</div>
<div class="articleNoticeableHintBody">Erkundigen Sie sich beim Kauf unbedingt über verwendbares Streugut! Möglicherweise kann bei falscher Verwendung das Gerät beschädigt werden. Darüber hinaus sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde über eventuell verbotene Mittel informieren! <a title="Warum ist Streusalz vielerorts verboten?" href="https://www.gartenbau.org/magazin/streusalz-verboten-20135906">Auftauendes Streugut wie Salz ist aufgrund seiner Umweltschädlichkeit vielerorts nicht gestattet!</a></div>
</div><h2 class="wp-block-heading" id="Professioneller Streudienst">Alternativ: GaLaBau-Betrieb übernimmt Winterdienst!</h2><p class="wp-block-paragraph">Wenn sich die Investition in einen Salzstreuer nicht lohnt oder der Winterdienst aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann, kann ein Garten- und Landschaftsbau-Betrieb diese Verpflichtung übernehmen. <a title="Hier können Sie kostenlos Kontakt zu Fachbetrieben aufnehmen!" href="https://www.gartenbau.org/angebote?url_referrer_type=article">Lassen Sie sich hier einfach unverbindlich Kostenvoranschläge zusenden!</a></p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><button class="get-the-angebote"> Jetzt Experten finden &amp; unverbindlich anfragen! </button><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">
<div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div class="callout"><div class="head">Benötigen Sie Hilfe für Ihr Gartenprojekt?</div><div class="body">Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.</div><button type="button" class="get-the-angebote" data-et-type="CTA-Banner">Jetzt unverbindlich Anfrage stellen</button></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 id="Fazit">Fazit</h2>
</div>
<div class="articleNoticeableHintBody">Es sind verschiedene Salzstreuer erhältlich, welche den Winterdienst ungemein erleichtern; sie haben allerdings auch ihren Preis. Eine weitere Möglichkeit, sich Arbeit zu ersparen ist die Beauftragung eines externen Unternehmens, welches die Ausführung des gesamten Winterdienstes ordnungsgemäß übernimmt!</div>
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			</item>
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		<link>https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-gesetz-20136001</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gartenbau.org Team]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Nov 2013 16:25:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Winterdienst und Gebäudeservice]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://magazin.digitaleseiten.de/gartenbau/?p=6001</guid>

					<description><![CDATA[<p>Im Winter übernehmen die meisten Kommunen lediglich die Schneeräumung der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen. Daher sind meisten Immobilien- und Grundstückseigentümer per Gesetz zum Schneeräumen vor ihrer Haustür verpflichtet – jedoch müssen auch viele Mieter durch ihren Mietvertrag zu Schneeschaufel greifen! Inhaltsverzeichnis Lokale Regelungen Vertretung engagieren Fazit  Wer als Hauseigentümer oder Mieter zum Schneeräumen verpflichtet ist, sollte diese [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Winter übernehmen die meisten Kommunen lediglich die Schneeräumung der wichtigsten Hauptverkehrsstraßen. Daher sind meisten Immobilien- und Grundstückseigentümer per Gesetz zum Schneeräumen vor ihrer Haustür verpflichtet – jedoch müssen auch viele Mieter durch ihren Mietvertrag zu Schneeschaufel greifen!<span id="more-6001"></span></strong></p><div class="articleTableOfContent">
<div style="text-align: center;"><strong>Inhaltsverzeichnis</strong></div>
<ol class="articleTableOfContentList">
<li><a href="#Lokale%20Regelungen">Lokale Regelungen</a></li>
<li><a href="#Vertretung%20engagieren">Vertretung engagieren</a></li>
<li><a href="#Fazit">Fazit</a></li>
</ol>
</div><p> </p><p>Wer als Hauseigentümer oder <a title="Lesen Sie hier, wann Sie als Mieter zum Winterdienst verpflichtet sind." href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-mieter-20135984">Mieter zum Schneeräumen verpflichtet</a> ist, sollte diese Aufgabe ernst nehmen: Denn wer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt und auch nicht für eine Vertretung sorgt, haftet für eventuelle Unfälle. Der ordnungsgemäße Winterdienst wird allerdings dadurch erschwert, dass in Deutschland kein einheitliches Gesetz bezüglich des Schneeräumens existiert. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche <a title="Was das Gesetz zum ordnungsgemäßen Schneeräumen vorschreibt, erfahren Sie hier!" href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-gesetz-20136001">Regelungen für die Schneeräumung</a> in der Bundesrepublik üblich sind und wie Sie sich genau über die lokalen Vorgaben informieren können!</p><h2 id="Lokale Regelungen">Schneeräumen: Gesetze sind unterschiedlich</h2><p>Auch wenn kein einheitliches Gesetz für das Schneeräumen existiert, ähneln sich die lokalen Vorschriften, welche detailliert in der jeweiligen Straßenreinigungssatzung der Gemeinden nachzulesen sind:</p><ul>
<li>Die Schneeräumung muss etwa <a title="Erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Uhrzeit-Regelungen." href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-uhrzeit-20135974">von 7 bis 20 Uhr</a> ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen kann zumeist um 8 oder 9 Uhr mit dem Winterdienst begonnen werden – vor den festgelegten Uhrzeiten ist das Schneeräumen <a title="Wann ist das Schneeräumen mit Motor gestattet?" href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-mit-motor-20135993">mit motorisierten Maschinen</a> aus Lärmschutzgründen allerdings verboten.</li>
</ul><ul>
<li>Es reicht nicht immer aus, den Gehweg lediglich morgens und abends von Schnee zu befreien. Sollte es kontinuierlich schneien, muss regelmäßig geschippt werden.</li>
</ul><ul>
<li>In der Regel muss ein Streifen von 1 bis 1,50 Meter freigelegt werden, sodass zwei Fußgänger einander passieren können.</li>
</ul><p>Zu beachten Sie unbedingt genau die lokalen Unterschiede zum Schneeräumen: In München sind Eigentümer im Stadtzentrum beispielsweise von der Pflicht befreit.</p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">ACHTUNG:</div>
<div class="articleNoticeableHintBody">Bei der Streupflicht fallen die Regelungen weniger einheitlich als bei der Schneeräumung aus: Streusalz ist in vielen Kommunen ganz oder teilweise untersagt, in einigen Regionen jedoch erlaubt. In jedem Fall schont es die Umwelt, wenn Sie Granulat, Splitt oder auch Kies verwenden!</div>
</div><h2 id="Vertretung engagieren">Pflicht zum Schneeräumen delegieren</h2><p>Wer während der vorgeschriebenen Uhrzeiten aufgrund seiner Arbeit verhindert oder körperlich eingeschränkt ist, kann das Schneeräumen auch an eine Vertretung abgeben. Damit erlischt allerdings nicht die Kontrollpflicht: Überprüfen Sie also, ob der Winterdienst ordnungsgemäß ausgeführt wird!</p><p>Auf unserem Fachportal Gartenbau.org finden Sie Betriebe, die das Schneeräumen nach den entsprechenden Gesetzen für Sie übernehmen! Nehmen Sie <a title="Kostenlos und unverbindlich Fachleute finden!" href="https://www.gartenbau.org/angebote?url_referrer_type=article">über unser kostenloses Angebotsformular</a> bequem Kontakt auf!</p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">
<div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div class="callout"><div class="head">Benötigen Sie Hilfe für Ihr Gartenprojekt?</div><div class="body">Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.</div><button type="button" class="get-the-angebote" data-et-type="CTA-Banner">Jetzt unverbindlich Anfrage stellen</button></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 id="Fazit">Fazit</h2>
</div>
<div class="articleNoticeableHintBody">Für das Schneeräumen gibt es in Deutschland kein einheitliches Gesetz. Die Regelungen zur Schneeräumung sind anders als bei der Streupflicht jedoch recht einheitlich. Dennoch müssen Sie sich über die lokalen Feinheiten in der jeweiligen Straßenreinigungssatzung informieren.</div>
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			</item>
		<item>
		
		<link>https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-mit-motor-20135993</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gartenbau.org Team]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Nov 2013 11:50:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Winterdienst und Gebäudeservice]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Schneeräumen mit Motor kann die Winterdienst-Pflicht erleichtern! Allerdings ist das Räumen mit Schneefräse und Co. zu bestimmten Zeiten verboten! Gartenbau.org informiert Sie Regelungen zum Schneeräumen und über eine weitere die Arbeit erleichternde Alternative! Inhaltsverzeichnis Regelungen professionelle Schneeräumung Fazit Wer im Winter für die Schneeräumung verantwortlich ist, muss mit frühmorgendlicher und körperlich anstrengender Arbeit rechnen. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Das Schneeräumen mit Motor kann die Winterdienst-Pflicht erleichtern! Allerdings ist das Räumen mit Schneefräse und Co. zu bestimmten Zeiten verboten! Gartenbau.org informiert Sie Regelungen zum Schneeräumen und über eine weitere die Arbeit erleichternde Alternative!</strong></p><div class="articleTableOfContent">
<div style="text-align: center;"><strong>Inhaltsverzeichnis</strong></div>
<ol class="articleTableOfContentList">
<li><a href="#Regelungen">Regelungen</a></li>
<li><a href="#professionelle%20Schneer%C3%A4umung">professionelle Schneeräumung</a></li>
<li><a href="#Fazit">Fazit</a></li>
</ol>
</div><p class="wp-block-paragraph">Wer im Winter <a title="Weshalb die Schneeräumung auf Gehwegen wichtig ist!" href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumung-20136051">für die Schneeräumung verantwortlich</a> ist, muss mit frühmorgendlicher und körperlich anstrengender Arbeit rechnen. Motorisierte Geräte wie Schneefräsen oder Rasentraktoren mit Winterausrüstung können diese Arbeit erleichtern! Allerdings müssen Sie darauf achten, dass das Schneeräumen mit Motor aufgrund der großen Lärmemissionen jedenfalls in vielen Gemeinden zu bestimmten Zeiten nicht gestattet ist. In vielen Fällen lohnt es sich, das Geld für teure Winterdienstgeräte stattdessen in einen externen Dienstleister zu investieren: Für die ganze Winter-Saison zahlen Sie in etwa so viel wie für ein Räumschild für den Rasentraktor!</p><hr class="wp-block-separator"><button class="get-the-angebote">Hier kostenlose &amp; unverbindliche Anfrage an Gärtner stellen!</button><hr class="wp-block-separator"><h2 class="wp-block-heading" id="Regelungen">Wann ist Schneeräumen mit Motor gestattet?</h2><p class="wp-block-paragraph"><a title="Zu welchen Uhrzeiten muss Schnee geräumt werden?" href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-uhrzeit-20135974">Zu festgelegten Uhrzeiten</a> muss der für den Winterdienst Verantwortliche dafür sorgen, dass der Schnee auf Gehwegen und Plätzen in seinem Zuständigkeitsbereich beseitigt wird! Schneeräumen mit Motor erleichtert diese Arbeit zwar, allerdings ist der Einsatz von motorisierten Wintergeräten vielerorts zu bestimmten Zeiten verboten! Während der Nacht- und Mittagsruhe, also zwischen 22 und 6 sowie 13 und 15 Uhr, und ganztägig an Sonn- und Feiertagen ist die Lärmbelästigung in vielen Gemeinden zu groß: Die Schneeräumung muss mit der Hand erfolgen! Während einige Gerichte die Ruhezeiten konsequent durchsetzen, stellen andere den Lärmschutz in den Hintergrund: In Berlin gilt beispielsweise, dass Schneeräumen mit Motor auch während der Nachtruhe gestattet ist, wenn es der Gefahrenabwehr dient.</p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">UNSER TIPP:</div>
<div class="articleNoticeableHintBody">Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Gemeinde, welche <a title="Was das Gesetz zum ordnungsgemäßen Schneeräumen vorschreibt, erfahren Sie hier!" href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-gesetz-20136001">Gesetze für die Schneeräumung</a> gelten, um Ärger mit den Nachbarn, dem Ordnungsamt und der Polizei zu vermeiden!</div>
</div><h2 class="wp-block-heading" id="professionelle Schneeräumung">Professionelles Schneeräumen durch GaLaBau-Betrieb!</h2><p class="wp-block-paragraph">Eine Alternative zum Schneeräumen mit motorisierten Geräten ist ein Garten- und Landschaftsbau-Betrieb, welcher einen professionellen Winterdienst anbietet! Ein solcher Betrieb nimmt Ihnen die anstrengende Arbeit unter Berücksichtigung der gültigen Vorschriften ab! In den meisten Fällen können Sie dabei sogar Geld sparen: Ein neuer Aufsatz für den Rasentraktor kostet etwa 90 €, eine Schneefräse in etwa 400 €; die Bereitschaftspauschale für die gesamte Wintersaison eines GaLaBau-Betriebs liegt bei 100 bis 200 €. Sind nur gelegentliche Einsätze gewünscht, ist auch eine Bezahlung pro Einsatz und Fläche möglich.</p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">
<div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div class="callout"><div class="head">Benötigen Sie Hilfe für Ihr Gartenprojekt?</div><div class="body">Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.</div><button type="button" class="get-the-angebote" data-et-type="CTA-Banner">Jetzt unverbindlich Anfrage stellen</button></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 id="Fazit">Fazit</h2>
</div>
<div class="articleNoticeableHintBody">Schneeräumen mit Motor kann zwar den Winterdienst erleichtern, der Einsatz von Schneefräsen und Co. ist jedoch mit einigen Kosten und Regelungen verbunden! Stattdessen können Sie einen GaLaBau-Betrieb mit der Schneeräumung beauftragen: Zu fairen Preisen werden Ihnen die Unannehmlichkeiten abgenommen! Nutzen Sie hier auf Gartenbau.org unser <a title="Hier finden Sie unser kostenloses Online-Formular!" href="https://www.gartenbau.org/angebote?url_referrer_type=article">kostenloses Online-Formular</a>, um Kontakt zu Fachbetrieben aufzunehmen!</div>
</div>The post <a href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-mit-motor-20135993">Schneeräumen mit Motor nur zu bestimmten Zeiten!</a> first appeared on <a href="https://www.gartenbau.org/magazin">Gartenbau.org</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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		<link>https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-mieter-20135984</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gartenbau.org Team]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Nov 2013 14:25:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Winterdienst und Gebäudeservice]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach den städtischen und kommunalen Verordnungen sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken verkehrssicher zu halten. Dabei delegieren viele Vermieter diese Pflicht zum Schneeräumen an ihre Mieter weiter. Welche genauen Räumpflichten für Mieter gelten, klärt Gartenbau.org hier. Inhaltsverzeichnis Pflichten von Eigentümern und Mietern Dienstleister für den Winterdienst Fazit Damit der festgetretene Schnee auf [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Nach den städtischen und kommunalen Verordnungen sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken verkehrssicher zu halten. Dabei delegieren viele Vermieter diese Pflicht zum Schneeräumen an ihre Mieter weiter. Welche genauen Räumpflichten für Mieter gelten, klärt Gartenbau.org hier</strong>.</p><div class="articleTableOfContent">
<div style="text-align: center;"><strong>Inhaltsverzeichnis</strong></div>
<ol class="articleTableOfContentList">
<li><a href="#Pflichten%20von%20Eigent%C3%BCmern%20und%20Mietern">Pflichten von Eigentümern und Mietern</a></li>
<li><a href="#Dienstleister%20f%C3%BCr%20den%20Winterdienst">Dienstleister für den Winterdienst</a></li>
<li><a href="#Fazit">Fazit</a></li>
</ol>
</div><p class="wp-block-paragraph">Damit der festgetretene Schnee auf den Gehwegen nicht zu Eis gefriert und Fußgänger darauf ausrutschen, ist das Schneeräumen für viele Mieter und Hauseigentümer Pflicht. Wenn Sie die Schneeräumung privat vornehmen, sollten Sie dies rechtzeitig nach dem Schneefall tun. Denn Räumarbeiten mit dem Handbesen oder einem mechanischem Rollbesen erweisen sich bei festgetretenem Schnee als wenig effektiv: Statt den Schnee zu beseitigen, polieren sie ihn auch noch blank und machen den Gehweg dadurch nur noch glatter. Hier helfen auch keine paar Handvoll Splitt. Die Pflicht zum <a title="Was das Gesetz zum ordnungsgemäßen Schneeräumen vorschreibt, erfahren Sie hier!" href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-gesetz-20136001">Schneeräumen ist per Gesetz</a> geregelt. Vermieter und Hauseigentümer haben demnach eine sogenannte Verkehrssicherheitspflicht. Das bedeutet, dass sie vor ihrer Haustür für begehbare Bürgersteige sorgen müssen. Bundesweit einheitliche Regeln <a title="Weshalb die Schneeräumung auf Gehwegen wichtig ist!" href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumung-20136051">für die Schneeräumung</a> gibt es bislang nicht. Die genauen Regelungen können Sie vielmehr in den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden nachlesen.</p><h2 class="wp-block-heading" id="Pflichten von Eigentümern und Mietern">Schneeräumen: Eigentümer und Mieter in der Pflicht</h2><p class="wp-block-paragraph">Die Pflicht zum <a title="Zu welcher Uhrzeit Schneeräumen vorgeschrieben ist, erfahren Sie hier!" href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-uhrzeit-20135974">Schneeräumen ist an bestimmte Uhrzeiten</a> gebunden und gilt an sieben Tagen in der Woche. Werktags müssen bis spätestens 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis spätestens 8 Uhr die Gehwege von Schnee und Eis befreit werden. Diese Sicherungsmaßnahmen müssen bis 20 Uhr so oft wiederholt werden, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Hauseigentümer können die Pflichten des Schneeräumens auch auf ihre Mieter übertragen. Dies muss allerdings eindeutig vereinbart sein, beispielsweise <a title="Hier erfahren Sie mehr über die winterlichen Räum- und Streupflichten!" href="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm" target="_blank" rel="noopener">im Rahmen eines Mietvertrages</a>. Ein Hauseigentümer darf sich jedoch nicht damit begnügen, dass er die Räumpflicht wirksam auf den Mieter übertragen hat. Er muss sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugen, dass der Mieter seine Pflichten auch ordnungsgemäß erfüllt.</p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">ACHTUNG:</div>
<div class="articleNoticeableHintBody">Als Faustregel beim Schneeräumen des Gehweges gilt: Zwei Personen müssen aneinander vorbeigehen können. Der Gehweg vor dem Grundstück und der Zugang müssen in einer Breite von 1,20 m bis 1,50 m geräumt sein. Gibt es vor dem Grundstück keinen Gehweg, muss trotzdem ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden.</div>
</div><h2 class="wp-block-heading" id="Dienstleister für den Winterdienst">Schneeräumung durch einen professionellen Winterdienst</h2><p class="wp-block-paragraph">Wenn Ihnen das Schneeräumen als Mieter zu anstrengend ist, Sie dazu körperlich nicht in der Lage sind, können Sie dafür auch einen externen Dienstleister für den Winterdienst beauftragen. Viele Gartenbetriebe führen solch einen Winterdienst für Privathaushalte und das Gewerbe aus. Der Preis für die Schneeräumung orientiert sich dabei am Umfang und der Art der Schneebeseitigung. Je nach Auftrag besteht die Wahl zwischen der sogenannten Weißräumung, bei der lediglich der Neuschnee beseitigt wird, oder einer sogenannten Schwarzräumung, also einer kompletten Beseitigung der Schneedecke, sodass der Straßenbelag ohne Probleme klar zu erkennen ist.</p><p class="wp-block-paragraph">In der Regel variieren die Winterdienstpreise zwischen 3 und 4 Euro pro m² bei einer Räumung mit der Maschine und zwischen 5 und 7 Euro pro m² bei einer Handräumung. Wird für die gesamte Saison ein Winterdienst benötigt, so bieten die meisten Winterdienste feste Preise per Monat an. Ein Vergleich der <a href="https://www.gartenbau.org/magazin/winterdienst-preise-20135945">Winterdienst Preise</a> unterschiedlicher Anbieter ist auf jeden Fall zu empfehlen. Auf unserm Branchenportal Gartenbau.org finden Sie dazu eine große Auswahl an professionellen Gartenbetrieben für den Winterdienst. <a title="Stellen Sie eine Anfrage an Fachbetriebe in Ihrer Nähe!" href="https://www.gartenbau.org/angebote?url_referrer_type=article">Hier können Sie Ihre Anfrage stellen</a>!</p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">
<div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div class="callout"><div class="head">Benötigen Sie Hilfe für Ihr Gartenprojekt?</div><div class="body">Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.</div><button type="button" class="get-the-angebote" data-et-type="CTA-Banner">Jetzt unverbindlich Anfrage stellen</button></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 id="Fazit">Fazit</h2>
</div>
<div class="articleNoticeableHintBody">Damit der Schneefall nicht zu Stürzen vorbeigehender Passanten führt, hat der Gesetzgeber eine Pflicht zum Schneeräumen eingeführt. Hauseigentümer wie Mieter müssen dafür Sorge tragen, dass die Gehwege vor dem Grundstück und die Zuwege gefahrlos zu betreten sind. Alternativ können sie für die Schneeräumung einen Dienstleister für den Winterdienst beauftragen, der je nach Auftrag Gehwege frei von Schnee hält, sodass keine Eisglätte entsteht.</div>
</div>The post <a href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-mieter-20135984">Welche Regeln beim Schneeräumen für Mieter gelten</a> first appeared on <a href="https://www.gartenbau.org/magazin">Gartenbau.org</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		
		<link>https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-uhrzeit-20135974</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gartenbau.org Team]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Nov 2013 14:23:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Winterdienst und Gebäudeservice]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://magazin.digitaleseiten.de/gartenbau/?p=5974</guid>

					<description><![CDATA[<p>Auch zu unangehmen Tageszeiten fällt im Winter Schnee – so muss auch morgens vor der Arbeit und abends nach dem Feierabend geräumt werden. Hier erfahren Sie, zu welcher Uhrzeit das Schneeräumen gesetzlich vorgeschrieben ist! Inhaltsverzeichnis Regelungen Vertretung Fazit Mit wenigen Ausnahmen sind Hauseigentümer gesetzlich zum Schneeräumen zu bestimmten Uhrzeiten verpflichtet. Auch als Mieter können Sie [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-block-paragraph"><strong>Auch zu unangehmen Tageszeiten fällt im Winter Schnee – so muss auch morgens vor der Arbeit und abends nach dem Feierabend geräumt werden. Hier erfahren Sie, zu welcher Uhrzeit das Schneeräumen gesetzlich vorgeschrieben ist!</strong><wp-block data-block="core/more"></wp-block></p><div class="articleTableOfContent">
<div style="text-align: center;"><strong>Inhaltsverzeichnis</strong></div>
<ol class="articleTableOfContentList">
<li><a href="#Regelungen">Regelungen</a></li>
<li><a href="#Vertretung">Vertretung</a></li>
<li><a href="#Fazit">Fazit</a></li>
</ol>
</div><p class="wp-block-paragraph">Mit wenigen Ausnahmen sind Hauseigentümer gesetzlich zum Schneeräumen zu bestimmten Uhrzeiten verpflichtet. Auch als Mieter können Sie durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag in die Pflicht genommen werden. Wer das Schneeräumen unterlässt, kann mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft werden – daher ist es wichtig, seine Pflichten genau zu kennen! Bis wann muss abends gefegt werden? Und darf frühmorgens auch schon mit dem Schnee Schippen begonnen werden? Gartenbau.org klärt Sie in diesem Beitrag auf!</p><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator"><button class="get-the-angebote">Jetzt Winterdienst in der Nähe finden &amp; beauftragen!</button><hr class="wp-block-separator"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 class="wp-block-heading" id="Regelungen">Schneeräumen: Uhrzeit &amp; Zuständigkeit</h2><p class="wp-block-paragraph">An Werktagen sind die Bürger zum Schneeräumen in der Uhrzeit zwischen 7 und 20 Uhr verpflichtet. An Sonn- und Feiertagen kann mit der <a href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumung-20136051">Schneeräumung</a> etwa ein bis zwei Stunden später begonnen werden. Die genauen Regelungen sollten Sie der Straßenreinigungs- und Sicherungssatzung Ihrer Gemeinde entnehmen. In jedem Fall müssen Schnee und Eis unmittelbar beseitigt werden – bei andauerndem Schneefall muss allerdings nicht permanent gefegt werden.</p><p class="wp-block-paragraph">Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens ist es aufgrund der Nachtruhe untersagt, Lärm zu verursachen. Andererseits ist es auf dem Weg zur Arbeit erforderlich, dass die eigene Einfahrt möglichst schnell von Schnee befreit wird. Schneeräumen ist zu dieser Uhrzeit daher nur möglich, wenn die Nachbarn nicht gestört werden – auf Schneeräumen mit einem motorisierten Gerät, durch das erheblich Zeit eingespart werden könnte, muss daher verzichtet werden.</p><h2 class="wp-block-heading" id="Vertretung">Schneeräumen: Uhrzeiten gelten für Jedermann</h2><p class="wp-block-paragraph">Die Uhrzeiten zum Schneeräumen müssen auch von Eigentümern und Mietern eingehalten werden, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen, Berufstätigkeit oder längerer Abwesenheit nicht in der Lage sind, das Schneeräumen selbst vorzunehmen.</p><p class="wp-block-paragraph">Daher muss unbedingt rechtzeitig für eine zuverlässige Vertretung gesorgt werden! Aber Vorsicht: Auch wenn Sie die Aufgabe weitergeben, müssen Sie dennoch stets gewissenhaft kontrollieren, dass sie korrekt ausgeführt wird! Auf Gartenbau.org können Sie kostenlos Kontakt mit Garten- und Landschaftsbau-Betrieben aufnehmen, die für Sie den Schnee räumen – und das zu jeder Uhrzeit. Hier können Sie unverbindlich Kontakt aufnehmen!</p><div class="articleNoticeableHint">
<div class="articleNoticeableHintHead">
<div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div class="callout"><div class="head">Benötigen Sie Hilfe für Ihr Gartenprojekt?</div><div class="body">Erhalten Sie Angebote von Fachbetrieben in Ihrer Nähe.</div><button type="button" class="get-the-angebote" data-et-type="CTA-Banner">Jetzt unverbindlich Anfrage stellen</button></div><hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"><div style="height:15px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div><h2 id="Fazit">Fazit</h2>
</div>
<div class="articleNoticeableHintBody">Für Hauseigentümer und teilweise auch für Mieter ist Schneeräumen zu bestimmten Uhrzeiten vorgeschrieben – die genauen Regelungen finden Sie in der jeweiligen Straßenreinigungs- und Sicherungssatzung. Wer die Schneeräumung nicht selbst übernehmen kann oder möchte, muss für eine zuverlässige Vertretung sorgen.</div>
</div>The post <a href="https://www.gartenbau.org/magazin/schneeraeumen-uhrzeit-20135974">Zu welcher Uhrzeit ist Schneeräumen vorgeschrieben?</a> first appeared on <a href="https://www.gartenbau.org/magazin">Gartenbau.org</a>.]]></content:encoded>
					
		
		
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