Das Grab einer geliebten verstorbenen Person ist nicht nur ein Ort der Trauer, sondern auch der Erinnerung. Vielen Menschen ist es daher wichtig, dass die Grabstelle gut gepflegt wird. Diese Grabpflege selbst zu gewährleisten ist den Angehörigen aber oft nicht möglich – zum Beispiel, weil sie zu weit weg wohnen. Eine gute Möglichkeit ist es in dieser Situation, die Leistungen einer Friedhofsgärtnerei in Anspruch zu nehmen. Die anfallenden Kosten, die Sie zu tragen haben, sind vor allem dann nicht so hoch, wenn Sie langfristig planen.
Alles auf einen Blick:
- Die professionelle Grabgestaltung und -pflege eignet sich beispielsweise, wenn die Entfernung zum Friedhof zu groß oder die Trauer noch zu frisch ist.
- Die individuellen Grabpflegekosten richten sich unter anderem danach, um welche Art von Grabstätte es sich handelt.
- Zu unterscheiden ist zwischen der Grabgestaltung nach der Bestattung, der Pflege im ersten Jahr nach dem Tod und der Dauergrabpflege.
- Wer nach der Bestattung die Grabpflegekosten übernehmen muss, ist nicht immer ganz klar. In der Regel sind es die Angehörigen, die dafür aufkommen.
Was ist Grabpflege?
Verstirbt eine Person, muss diese nach deutschem Recht auf einem als Friedhof anerkannten Areal beerdigt werden, beispielsweise in einem Sarg oder in einer Urne. Ein solches Grab ist mit entsprechenden Kosten verbunden, und zwar nicht nur hinsichtlich der Beerdigung, sondern auch bezüglich der regelmäßigen Pflege. Diese wird entweder von den Hinterbliebenen selbst oder von einem professionellen Dienst wie der Friedhofsgärtnerei übernommen.
Wenn Sie sich für die Beerdigung Ihres Angehörigen in einem Grab entscheiden und einen Nutzungsvertrag mit dem Friedhof schließen, sind Sie dazu verpflichtet, sich um alles zu kümmern. Diese Pflicht gilt natürlich dann als erfüllt, wenn Sie die Pflege von einem Experten wie einer Friedhofsgärtnerei durchführen lassen.

Welche Gründe gibt es für die Beauftragung einer Friedhofsgärtnerei?
Direkt nach der Beisetzung sind die wenigsten Hinterbliebenen in der Lage, sich um die Grabpflege zu kümmern, denn die Trauer ist meist zu groß. Deshalb wird oft ein Profi wie ein Friedhofsgärtner damit beauftragt, dafür zu sorgen, dass es sich um ein gepflegtes Grab handelt.
Sie können danach überlegen, die Grabpflege selbst zu übernehmen oder weiterhin einen Experten zu beauftragen. Leben Sie beispielsweise weit von der Grabstätte entfernt, lohnt es sich, einem Gärtner die Aufgabe zu übergeben, alles in Ordnung zu halten. Dies gilt ebenso für den Fall, dass Sie keinen grünen Daumen haben. Zeitmangel oder der Umstand, dass Sie selbst möglicherweise zu alt oder zu krank sind für die Grabpflege, können ebenfalls die Gründe sein.
Wer ist für die Grabpflege verantwortlich?
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass sich die Erben um die Grabstätte zu kümmern hätten. Allerdings gibt es verschiedene Urteile, aus denen hervorgeht, dass dies sozusagen als „sittliche Verantwortlichkeit“ gilt und demzufolge doch auf die Angehörigen beziehungsweise Erben zurückfällt. Man spricht hier auch von der sogenannten „sittlichen Pflicht“.
Grundsätzlich ist es aber so, dass derjenige verantwortlich ist, der den Nutzungsvertrag mit dem Friedhof abschließt.
Was ist eine Dauergrabpflege?
Ein Dauergrabpflegevertrag umfasst oft 20 bis 25 Jahre, ist also eine langjährige Betreuung. Manchmal hat der Verstorbene bereits zu Lebzeiten die eigene Beerdigung sowie die Grabpflegekosten nach den eigenen Wünschen abgesichert und bestimmt, wer sich um die Grabstelle kümmern soll, damit die Erben diese finanzielle Last nicht tragen müssen. Er übergibt dann die Verantwortung damit einer Treuhandstelle und diese kümmert sich im Todesfall um den Willen des verstorbenen Angehörigen. Die Kosten für die gesamte Nutzungszeit werden im Voraus bezahlt.
Beim Abschluss des Dauergrabpflegevertrags fallen einmalig Abschlusskosten in Höhe von 5 bis 7 Prozent der Vertragssumme an. Als Beispiel: Für ein Doppelgrab fallen für 20 Jahre 9.000 Euro an. Das bedeutet, allein für den Abschluss zahlen Sie zusätzlich zwischen 450 und 630 Euro, können aber auf die Laufzeit gesehen sparen. Um die Arbeit zu finanzieren, darf die Treuhandgesellschaft jährlich Geld entnehmen, den Friedhofsgärtner beauftragen und auch kontrollieren. Steigen die Preise während der Vertragslaufzeit stark an, dann hat die Treuhandgesellschaft meist laut Vertrag die Möglichkeit, den Leistungsumfang zu reduzieren, also etwa die Pflanzintervalle zu vergrößern oder andere, günstigere Blumen zu pflanzen.
Natürlich können Sie einen solchen Vertrag auch für den verstorbenen Angehörigen abschließen.
Was fällt unter Grabpflegearbeiten?
- Grabgestaltung und Bepflanzung
- regelmäßige Säuberung der Grabstätte
- Entfernung von Wildwuchs und Unkraut
- Sonderaufgaben, sollten diese notwendig werden (beispielsweise Bekämpfung von Schädlingen, aber auch das Umsetzen bestimmter Wünsche an besonderen Gedenktagen)
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
Art der Pflege
Zu unterscheiden ist zwischen der Kurzzeitpflege, der Jahresgrabpflege und der Dauergrabpflege. Die Kurzzeitpflege wird nur über einen kurzen Zeitraum hinweg oder nur für einzelne Arbeiten genutzt, während die Dauergrabpflege über mehrere Jahre besteht. Folglich ist ein Kurzzeitvertrag deutlich günstiger als die Jahres- oder die Dauergrabpflege.
Wie lange besteht das Grab?
Die Grabstätte wird zeitlich begrenzt genutzt. Die normale Nutzungsdauer liegt zwischen zehn und 25 Jahren. Wenn Sie sich also für die Dauerpflege entscheiden, macht es preislich einen erheblichen Unterschied, ob Sie die Leistungen des Gärtners nur über einen Zeitraum von zehn Jahren oder bis zu 25 Jahre lang beanspruchen möchten.
einmalige und dauerhafte Kosten
einmalige Kosten | dauerhafte Kosten |
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Zunächst erfolgt eine provisorische Erstanlage vor der dauerhaften Grabanlage. Das beinhaltet das Abräumen der Kränze, das Aufschütten eines Erdhügels, das Setzen eines Holzkreuzes und der ersten Pflanzen und kostet je nach Grabgröße zwischen 100 und 400 Euro.
Nach der ersten Senkung, also etwa nach einem halben bis einem Jahr, und zusätzlich nach der zweiten Senkung etwa nach fünf bis zehn Jahren kommt eine Erneuerung von Grund auf inklusive Gestaltung der Grabfläche und der Umrandung. Die Preise variieren je nach Grabgröße und verwendeten Pflanzen zwischen 250 und 1.000 Euro.
Bedenken Sie, dass auch der Grabstein gekauft werden muss. Er kostet mindestens 1.000 Euro.
Natürlich können Sie die Grabpflegearbeiten auch selbst übernehmen, dann fallen abgesehen von den Erstkosten nach der Bestattung keine weiteren Kosten an – nur die Kosten für die Grabstelle an sich, die von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein können eine Differenz von über 1.000 Euro ist keine Seltenheit.
Zur Grabauflösung kommt es, sobald die im Vertrag mit dem Friedhof vereinbarte Nutzungszeit endet. Jetzt wird das Grab ausgehoben und geebnet. Die Kosten hierfür belaufen sich in der Regel auf etwa 200 bis 500 Euro, je nachdem, welche Arbeiten in welchem Umfang notwendig sind.
Grabart
Die Grabart spielt eine entscheidende Rolle, was sich allein aus den unterschiedlichen Größen ergibt. Wird der verstorbene Angehörige in einer Urne begraben, ist hierfür zwangsläufig deutlich weniger und meist auch eine ganz andere Bepflanzung notwendig. Oder auch gar keine, wie etwa bei einer Urnenerdkammer, einer Urnenwand oder einer Urnenstele. Es kommt also je nach Grabart zu ganz verschiedenen Leistungen.
Wie viel kostet die Pflege eines normalen Grabes?
Die Höhe der monatlichen Kosten für ein Normalgrab richtet sich nach den anfallenden Aufgaben und danach, welche Art von Vertrag Sie abgeschlossen haben. Zu beachten ist, dass ein Vertrag für die Dauergrabpflege langfristig deutlich günstiger ist als ein Jahresvertrag. Die Pflege eines normalen Grabes kostet zwischen 15 und 65 Euro monatlich. Fürs ganze Jahr müssen Sie bei einem Jahresvertrag mit circa 180 bis 780 Euro rechnen. Geringere Kosten fallen an, wenn der Pflegeaufwand und der Bedarf an Pflanzen überschaubar sind. Besonders große Grabvarianten oder sogar Doppelgräber verursachen entsprechend deutlich höhere Kosten.
Wie viel kostet die Pflege eines Urnengrabes
Die Urnengrabpflege kostet monatlich etwa 12 bis 20 Euro, da hier nicht so viel zu tun ist. Hochgerechnet auf ein Jahr ergeben sich für die Pflege eines Urnengrabes etwa 120 bis 200 Euro. Auch hier können die Preise jedoch wieder stark variieren, wenn Sie statt eines Jahresvertrages die Dauerpflege wählen.
verschiedene Grabarten und ihre Pflegekosten
Urnengrab | Normalgrab | |
monatliche Pflegekosten | 12 bis 20 Euro | 15 bis 65 Euro |
Pflegekosten pro Jahr | 140 bis 240 Euro | 180 bis 780 Euro |
dauerhafte Pflegekosten (25 Jahre) | etwa 3.000 Euro | 3.000 bis 9.000 Euro |
Handelt es sich zum Beispiel um ein Urnenhaingrab, dann liegen Sie bei etwa 50 Euro pro Jahr, da hier kaum Pflege notwendig ist.
gewünschter Aufwand
Der Aufwand kann ebenfalls über den finalen Preis entscheiden. Normalerweise wird ein Grab etwa dreimal pro Jahr neu bepflanzt. Wünschen Sie jedoch, dass die Friedhofsgärtnerei das Grab mehr als dreimal pro Jahr neu gestaltet, werden hierfür selbstverständlich entsprechend höhere Kosten entstehen. Dies gilt ebenso, wenn Sie besondere Pflanzen wünschen.
Kosten in der Übersicht
Um Ihnen einen kleinen Überblick über die Kosten für die Grabpflege zu bieten, finden Sie nachfolgend zwei Beispielrechnungen. Bedenken Sie dabei aber immer, dass diese nur zur Orientierung gedacht sind, die Preise vor Ort können beträchtlich variieren.
Beispielrechnung für eine normale Grabstätte
einfach gehaltene Grabstätte | aufwendig bepflanztes Doppelgrab | |
einmalige Kosten | 1.850 Euro | 2.200 Euro |
jährliche Pflegekosten durch den Gärtner | 180 Euro | 780 Euro |
besondere Bepflanzung pro Jahr | 100 Euro | 220 Euro |
gesamt im ersten Jahr | 2.130 Euro | 3.200 Euro |
Folgekosten pro Jahr | 280 Euro | 1.000 Euro |
Beispielrechnung für ein Urnengrab
Urnengrab | |
einmalige Kosten | 2.000 |
jährliche Instandhaltung | 150 |
besondere Bepflanzung pro Jahr | 80 Euro |
gesamt im ersten Jahr | 2.230 Euro |
Folgekosten in den weiteren Jahren | 230 Euro |
Die Kosten im Überblick:
Leistung | Kosten |
Grabneuanlage | 100 bis 400 Euro (einmalig) |
Grabanlage nach den Senkungen | 500 bis 2.000 Euro (auf zwei Mal verteilt) |
Grabstein | mindestens 150, in der Regel um die 1.500 Euro (einmalig) |
Wechselbepflanzung und Düngen (3 Mal pro Jahr) | 100 bis 220 Euro |
Jahresgrabpflege (kleines Urnengrab) | 150 Euro |
Jahresgrabpflege (normales Grab) | 280 bis 780 Euro |
Dauergrabpflege (25 Jahre, kleines Urnengrab) | ab 3.000 Euro |
Dauergrabpflege (25 Jahre, großes Doppelgrab) | bis zu 9.000 Euro |
Grabpflegekosten von der Steuer absetzen – geht das?
Leider nein. Bei der Grabpflege handelt es sich um einen Aufwand, den jeder irgendwann einmal zu „befürchten“ hat. Deshalb lassen sich die hierfür entstehenden Kosten nicht als haushaltsnahe Dienstleitungen von der Steuer absetzen.
Wie kann ich die Grabpflegekosten senken?
Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, die Grabpflegekosten zu senken. Die einfachste Methode ist es natürlich, viel selbst zu übernehmen, denn hierdurch sparen Sie sich die Arbeitskosten des Gärtners und kommen lediglich für die Pflanzkosten auf – wie hoch diese sind, bestimmen Sie mit Blumensorten und Sträucherarten selbst.
Allein die Pflanzen machen einen großen Teil der Kosten aus. Diese können Sie senken, indem Sie sich stattdessen für eine Grabplatte entscheiden. Diese kostet etwa bei einer Urnenbestattung zwischen 150 und 1.500 Euro, bei einem normalen Grab beginnt die Marge etwa bei 1.000 Euro. Nach oben hin sind hier wenige Grenzen gesetzt.
Es lohnt sich, einen gezielten Preisvergleich anzustellen. Dieser zeigt in der Regel, dass die Dauergrabpflege zwar einmalig teurer ist, jedoch auf die Dauer deutlich günstiger als die Jahresgrabpflege. Auch hierdurch lassen sich die Kosten also effektiv senken. Hat der Verstorbene mehrere Hinterbliebene, besteht die Möglichkeit, dass diese sich die Kosten teilen.
Entscheiden Sie sich für eine Wald- oder Seebestattung, dann kommen nur die Bestattungskosten selbst auf Sie zu, weitere Pflegekosten und -arbeiten fallen weg. Eine weitere Möglichkeit, Kosten zu sparen sind Gemeinschaftsgrabanlagen. Das bedeutet, dass mehrere Gräber in einem bestimmten Areal angelegt werden. Die Pflege ist dort einheitlich, sodass die Kosten deutlich reduziert werden können. Bedenken Sie allerdings, dass diese Art der Bestattung nicht für jeden Trauernden die richtige ist. Manche Menschen brauchen einen Ort, den Sie aufsuchen und pflegen können.
Fazit
Die Grabpflegekosten können erheblich variieren. Sie richten sich unter anderem nach der Grabart und -größe, sowie danach, welche Pflanzen verwendet werden sollen und wie oft eine Neubepflanzung notwendig ist oder ob eine spezielle Dekoration etwa an Jahrestagen gewünscht ist. In der Regel kommen die Hinterbliebenen für die Kosten auf, es sei denn, der Verstorbene hat bereits zu Lebzeiten alles geregelt, zum Beispiel mit einer Dauergrabpflege. Eine eindeutige gesetzliche Regelung gibt es allerdings nicht. Die Gerichte haben jedoch die Tendenz, die Erben sowohl für die Kosten als auch für die Grabpflege in die Verantwortung zu ziehen.