Herr D.
15. Juni 2019
Grundsätzlich gut, im Nachhinein keine Gewähr
Unsere Fugen (Fugensand mit 2K) im Hauspodest brechen stellenweise auf obwohl wir auf den ausdrücklichen Vorschlag des Auftragnehmers die Ausführung wie vorgeschlagen gewählt haben. Mangel wurde inne. Frist rechtzeitig angezeigt. Mangel wurde durch AN bestätigt und Behebung in Aussicht gestellt. Mängelgewähr wird im Nachhinein durch AN ausgeschlossen, da Behebung für AN zu teuer ist (Kein Witz!! Hahaha!) Und das obwohl nie Bedenken angemeldet wurden. Wir geben den Sachverhalt nun zum Anwalt und fordern Rechnung (Mängelbehebung / tw. Fugen-Neuaufbau wurde mittlerweile Behoben durch anderen Anbieter) zum Ausgleich gerichtlich ein.